Neujahrsgrüße (31.12.2018)

Zum Jahreswechsel wünschen wir Stille
für den Blick nach innen und nach vorne. 
Innehalten zum Erneuern aller Kräfte und Mut zum Treffen
der richtigen Entscheidungen.

Entsorgungskalender AIK (28.12.2018)

Viele Leser unserer Seite bedankten sich im vergangenen Jahr über die Bereitstellung des Entsorgungskalenders in einer übersichtlichen Form. Diesem Wunsch möchten wir auch im kommenden Jahr nachkommen. Die Übersicht kann als pdf heruntergeladen werden und hat alle Abfuhrtermine auf einem Blick. Die Datei steht auf der Hauptseite news/aktuelles zur Verfügung.

Eine weitere Möglichkeit bietet die neue AIK-App, die bereits seit 01.07.2018 für Android und Iphone genutzt werden kann. In dieser App wird man entsprechend persönlicher Einstellungen am Abholtag erinnert. [zum download]

Weihnachten (26.12.2018)

Weihnachten (25.12.2018)

Kräftiger Mann lässt einen Blick in sein Gefühlsleben zu (22.12.2018)

Mit dieser Überschrift berichtet die Thüringer Allgemeine [weiter] von der letzten Gemeinderatssitzung der Gemeinde Altenfeld. Peter Grimm verabschiedet mit einer emotionalen Rede Altenfeld in die Landgemeinde.

In Neustadt hingegen gibt es so etwas nicht. Anders als vom Ortsvorsteher Macheleidt angekündigt, gibt es keine Gemeinderatssitzung mehr. Zwar hatte Macheleidt in der Sitzung am 05. November eine weitere Sitzung in ca. 4 bis 6 Wochen angekündigt, diese aber nicht einberufen.

Aus diesem Grunde kann man von Macheleidt kein Resümee seiner Amtszeit mehr erwarten. Was für den Ortsvorsteher und seinen Gemeinderat als Armutszeichen gewertet werden kann. Von der Interessengemeinschaft  und seiner Vorgängerorganisation (SPD) wurde in den Gemeinderatssitzungen nie eine eigene Meinung vorgetragen bzw. vertreten. Somit wäre eine Bilanzierung vom Ortsvorsteher wahrscheinlich einem populistischen Rundschlag gegen die Welt gleich geworden.

Einzig die CDU und die Freien Wähler haben in den vergangenen Jahren dem Ortsvorsteher mit eigenen Vorschlägen und Meinungen entgegen gestanden. Diese Vorschläge wurden auf Grund der Mehrheitsfraktion stets abgeschmettert.

Grimm hingegen formulierte in seiner freien Rede, "Altenfeld geht erhobenen Hauptes in die Landgemeinde Großbreitenbach". Er machte damit den Stolz auf Geleistetes deutlich und redete gleichzeitig der Verantwortung das Wort, die der leistungsstarke Ort Altenfeld künftig im Verband der Landgemeinde Großbreitenbach wahrnehmen müsse.

Neugebilde Landgemeinde Stadt Großbreitenbach (19.12.2018)

aus dem Freien Wort vom heutigen Tag, Zentralausgabe

Die neue Landgemeinde im östlichen Thüringer Wald ist eine Mischung aus Familienheirat und Zweckehe. Das neue Großbreitenbach besteht aus einer Stadt und zehn Dörfern in sieben Gemeinden, einige gehören zu den abgelegensten der Region. Geografisch fasst die Stadt Großbreitenbach quasi alle verbliebenen Orte zwischen Ilmenau und Masserberg zusammen.

Diese Gegend war schon immer Grenzregion. Südlich von Altenfeld stoßen noch heute die Kreise Hildburghausen, Ilm-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt und Sonneberg aneinander. Die Expansion Ilmenaus hat Großbreitenbach einige Fusions-Partner genommen –so blieben nur Neustadt und Herschdorf sowie alle Mitglieder der einstigen VG Großbreitenbach übrig. Das reicht aber nicht für die vom Land gewollten 6000 Einwohner auf Dauer. Und so schielte man auch über die Kreisgrenze, nach Masserberg etwa –vergeblich. In Katzhütte entscheiden die Bürger im Januar, ob sie sich noch Großbreitenbach anschließen oder dem Alternativpartner Oberweißbach.

Einwohnerzahlen 2018 2035
Großbreitenbach alt 2575 2230
 + Altenfeld 913 560  
 + Neustadt/Rennsteig 910 560  
 + Herschdorf 803  490  
 + Böhlen  538  430   
 + Gillersdorf  246  140   
 + Friedersdorf  196  110   
 + Wildenspring  166  110   
 = Großbreitenbach neu  6347 4630   

Das zur DDR-Zeit aufgewertete Großbreitenbach ist ein ökonomischer Mini-Leuchtturm in schwieriger Gegend, die von ihrer Bekanntheit durch Stromtrasse und ICE-Tunnel wenig hat. Wirtschaftlich bleibt der Weg rau, besonders in den rasant schrumpfenden Dörfern. Die haben als Landgemeinde-Teile mehr Mitsprache als anderswo

Schildbürgerei (10.12.2018)

Neue Schildbürgerei unter dem amtierenden Ortsvorsteher nimmt kein Ende. Anstelle wie bei der letzten Gemeinderatssitzung zugesagt, werden neue Parkschilder an anderer Stelle angebracht.

Am heutigen Vormittag montierten die Gemeindearbeiter am Mehrgenerationenpark Zusatzschilder an den Parkplätzen (siehe Bilder). Die zulässige Parkzeit ist künftig werktags von 7:00 bis 18:00 Uhr auf 2 Stunden beschränkt.

Der Grund könnte in der starken Frequentierung des Mehrgenerationenparkes liegen. Mit der Parkzeitbegrenzung können jetzt noch mehr Besucher diese parkähnliche Anlage besuchen und genießen.

Unbestätigten Spekulationen zufolge könnten sich die Gemeindearbeiter aber auch am Ort geirrt und die Parkzeitbeschränkung an der falschen Stelle angebracht haben.

Die ursprüngliche Zusage des Ortsvorstehers, die Parkschilder an der Kita wieder anbringen zu lassen, wurde jedoch nicht vollzogen.

Montage von Verkehrszeichen
Parkzeitbeschränkung

Weihnachtskonzert (08.12.2018)

Vetternwirtschaft (06.12.2018)

Vetternwirtschaft ohne Ende. Pünktlich zur Wintersaison wurde ein neuer alter Mitarbeiter eingestellt.

Zum wiederholten Male wurde der Gemeinderat und Dachdecker Thomas Köhler durch den Ortsvorsteher Macheleidt als Saisonkraft eingestellt. Ohne Ausschreibung qualifizierte sich Köhler auf diese Stelle.

Für voraussichtlich 4 Monate werde Köhler als Gemeindearbeiter tätig sein. Unbestätigte Gerüchte hingegen gehen von einer längeren Zeit aus. Dem Neustädter Buschfunk nach soll der hauptamtliche Gemeindearbeiter Hoche zu Jahresbeginn nach Großbreitenbach wechseln und Köhler in Neustadt dauerhaft als Gemeindearbeiter verbleiben. Ob damit dem neuen Großbreitenbacher Ortsteil Neustadt etwas gutes getan werde, darf bezweifelt werden. Einzig die Futterfahrten des Gemeindearbeiters Hoche wären tagsüber nicht mehr so einfach zu realisieren. Mit der vermeintlichen Dauereinstellung Köhlers als Gemeindearbeiter dürfte es ohne Stellenausschreibung dann wohl doch zu einigen Problemen kommen.

Der Neustädter Ortsvorsteher Macheleidt stellte in den vergangenen Jahren wiederholt Freunde und Verwandte als Saisonarbeiter ein. Auf seine Personalhoheit pochend wurden diese Posten ohne Stellenausschreibung besetzt.

Blutspende (03.12.2018)

Am Dienstag, den 04.12.2018

findet von 16:00 bis 19:30 Uhr

im Gemeindezentrum die nächste Blutspende statt.

Zuverlässigkeit? (29.11.2019)

Wie versprochen haben wir die Zusage des Ortsvorstehers zum Anbringen des Parkschildes überprüft. Und als Ergebnis kann man folgendes feststellen, entweder hat der Neustädter Ortsvorsteher vergessen seinem hochgeschätzten Gemeindearbeiter den Auftrag zu erteilen oder ihm geht die diesbezügliche Anfrage eines Einwohners am A**** vorbei. Denn weder das Parkschild noch der teuer angeschafften Smiley wurden wie zugesagt angebracht.

In der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2019 haben einige Anwohner der KITA den Zustand vor derselben angesprochen. Hierbei wurde das Entfernen des Parkschildes mit Parkzeitbeschränkung bemängelt. In seiner Antwort auf die Anfrage sicherte der Ortsvorsteher eine umgehende Wiederaufstellung zu.

Was interessiert mich mein Geschwätz von ... (19.11.2018)

Zur Bürgerfragestunde in der letzten Gemeinderatssitzung bewegte Einwohner das Thema Geschwindigkeit an der KITA. So wurde der Wunsch geäußert, die Polizei möge doch öfters Geschwindigkeitskontrollen durch führen.

Weiterhin solle geprüft werden, ob eine Straßenverengung zur Reduzierung der Geschwindigkeit realisierbar wäre. Auf all diese Fragen hatte der Ortsvorsteher für die Beteiligten keine befriedigende Antwort. Seiner Meinung sei mit Vorortterminen mit der Polizei und dem Straßenträger alle Möglichkeiten ausgeschöpft worden. Durch die Versetzung des Ortseingangsschildes sei es möglich, dass Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden können. Mehr könne man nicht machen, so seine Aussage.

Eine Anfrage zum ehemals begrenzten Parken (30min) vor der KITA wurde die Wiederaufstellung des Parkschildes mit Parkzeitbegrenzung  zugesagt.

Da mit dem heutigen Tage bereits 2 Wochen seit der Gemeinderatssitzung vergangen sind, stellt sich die Frage, ist der Gemeindearbeiter mit der Aufgabe betraut worden oder hat der Ortsvorsteher nichts unternommen. In diesem Falle würde die Artikelüberschrift zutreffen. Anderenfalls müsste der Gemeindearbeiter einmal auf seine Pflichterfüllung hingewiesen werden.

Dorferneuerung (15.11.2018)

Die Dorfregion Großbreitenbach ist ab 2019 Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung. Informationen für private Antragsteller finden sie künftig auf der Seite dorferneuerung 2019-2023 [hier].

Ansprechpartner ist die Thüringer Landgesellschaft. Die Ansprechpartnerin finden sie auf Seite 4 der Allgemeinen Informationen.

Einladung zur Dorferneuerung (11.11.2018)

Die Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Neustadt. a. Rstg. und Wildenspring sind ab 2019 für 5 Jahre Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung des Freistaates Thüringen. Die Anerkennung erfolgte durch die Ministerin für Infrastruktur
und Landwirtschaft Birgit Keller in Exdorf bei Meiningen.

Während der Übergabe der Anerkennungsurkunden durch die Bauministerin Keller waren alle betroffenen Ortsvorstände anwesend. Lediglich der Neustädter Ortsvorsteher bzw. sein Vertreter glänzten durch Abwesenheit.

Unabhängig von deren Anwesenheit bei der Übergabe ist Neustadt in der Dorferneuerung. Förderfähig sind vor allem die Erhaltung und Gestaltung landwirtschaftlicher bzw. ländlicher Bausubstanz mit ortsbildprägendem Charakter. Privatpersonen, Vereine, Landwirte, Unternehmen und Kirchen können dafür bis zu 35 % vom Brutto-Investitions-Volumen (höchstens 15.000 EUR je Gebäude) beantragen.
Für die Beratungstätigkeit konnte mit der Thüringer Landgesellschaft mbH aus Erfurt ein erfahrenes und kompetentes Planungsunternehmen als Berater gewonnen werden. In 2 zentralen Informationsveranstaltungen im November sollen die Fördermöglichkeiten vorgestellt werden.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind
am Donnerstag, 15. November 2018, 18:30 Uhr
in den Saal des Gemeindezentrums,
Rennsteigstraße 46,
98701 Neustadt am Rennsteig
herzlich eingeladen.

Neues Sportfördergesetz (10.11.2018)

Künftig kostenfreie Nutzung von Turnhallen für Sportvereine in Thüringen

Städte und Gemeinden in Thüringen müssen Sportvereinen die von ihnen betriebenen Turnhallen und Sportplätze künftig kostenfrei zur Verfügung stellen. Die am Mittwoch im Thüringer Landtag verabschiedete Novelle des Thüringer Sportfördergesetzes bestimmt, dass öffentliche Träger Vereinen, Schulen und Hochschulen ihre Sportstätten ohne Gebühren überlassen müssen. Diese Regelung greift allerdings nicht dann, wenn etwa von Zuschauern für den Besuch eines Wettkampfs Eintritt erhoben wird.

Dies ist ein Auszug aus einem Artikel in der Thüringer Allgemeinen vom 07.11.2018. Den vollständigen Artikel lesen sie hier [link]

Wahrheit und Größenwahn (09.11.2018)

Während in der großen Politik mit den Verlautbarungen "Merkel muss weg" die Bevölkerung ihrem Unmut Luft macht, traut sich im Dorf auf dem Berg bisher keiner. diese Meinung in abgeänderter Form als "M********* muss weg" öffentlich kund zu tun.

Denn mittlerweile brodelt es in der Gemeinde mächtig. In kleinen Kreisen wird mittlerweile der Wunsch geäußert, der Ortsvorsteher möge sein Amt niederlegen, um weiteren Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Selbst die bisherigen treuesten Anhänger und Gefolgsleute äußern sich hinter vorgehaltener Hand. Öffentlich äußern bzw. fordern traut sich jedoch keiner. Zu groß ist die Gefahr, gemobbt und geschasst zu werden von den noch treuen Gefolgsleuten.

Diese Gefolgschaft erlebten die anwesenden Gäste erneut in der letzten Gemeinderatssitzung, in der der Ortsvorsteher in verwaltungstechnischen Fragen mit Halbwissen glänzte. Auf Fragen bzgl. eines Beschlusses zur Auflösung der VG Großbreitenbach wusste der keine Antwort. Ebenso ob man nicht eine Beitrittsvereinbarung mit der VG Großbreitenbach abschließen sollte kam keine aussagekräftige Antwort.

Selbst der Hinweis auf mehrfache Bauschuttentsorgung und Entsorgung von Privatmüll auf der Deponie wurde mit Unwissenheit abgetan. Bei solchen Hinweisen sollen die Bürger mit Tag, Ort und Uhrzeit Beweise vorlegen. Auf die Frage, nach welchen Kriterien Einwohner Zutritt zur Deponie erhalten, gab der Ortsvorsteher folgende Aussage: die Grünschnittannahme ist für jeden Bürger ohne Ansehen der Person möglich. Diese Meinung scheint der Gemeindearbeiter allerdings nicht zu teilen. Anfragende Bürger wurden mit der Aussage abgespeist: Du hast mich angeschissen, du bekommst keinen Zutritt.

Bei Hinweisen auf die Futter- und Privatfahrten des Gemeindearbeiters unterstellt der Ortsvorsteher den Bürgern Stalking. Ein Hinweis auf die Übertragung der Aufsichtspflichten an Gemeinderatsmitglieder wurde mit der Bemerkung gekontert: Der Gemeindearbeiter macht seine Arbeit gut und mehr als er eigentlich müsste.

Ob der Ortsvorsteher mit solch einer Einstellung, die sich derzeit hauptsächlich auf Aussitzen beschränkt, für die künftige Landgemeinde geeignet ist, scheint mehr als fraglich. Zumal er, wie aus unabhängigen Quellen zu erfahren ist,  erwägt, als Ortsvorsteher für die Landgemeinde Stadt Großbreitenbach zu kandidieren. Ist das nur Größenwahn oder ein wenig Selbstüberschätzung. Dies müssen sie als Leser unserer Seite selber entscheiden.

weitere Informationen der Bürgerfragestunde folgen

 

aktuelles aus dem Gemeinderat (06.11.2018)

Nicht wie vermutet, war die gestrige Gemeinderatssitzung, nicht die Letzte Sitzung als eigenständige Gemeinde Neustadt am Rennsteig. In voraussichtlich 4-6 Wochen soll eine weitere stattfinden.

Gibt es etwas zu berichten von den Gemeinderäten? Nein kann sagen. Zu fast allen Tagesordnungspunkten gab es dieses mal die volle Stimmenzahl der anwesenden Gemeindevertreter. Einzig bei der Protokollkontrolle gab es eine Enthaltung.

Die Tagesordnungspunkte 4 - 9 wurden faktisch durchgewunken. Gemeinderat Hettstedt (CDU) hatte einige Fragen zur Rechnungsprüfung. Diese betrafen die Anhebung der Hebesätze,  zum Kauf des Multicars sowie zur Kurbeitragssatzung.

Bei den Hebesätzen (Grundsteuer) für das Jahr 2016 hätte die Gemeinde einen Beschluss fassen müssen, da der Beschluss aus dem Vorjahr nur für das Haushaltsjahr galt. Rein theoretisch hätte die Gemeinde demzufolge für das Jahr 2016 keine Grundsteuern erheben können, auf Grund einer fehlenden Satzung.

Beim Kauf des Multicars bemängelte die Rechnungsprüfung die Art des Erwerbs. Da es sich um ein kreditähnliches Geschäft (Leasing) handelt, hätte die Gemeinde dies genehmigen lassen müssen. Bei einem reinen Kreditgeschäft wäre die Anschaffung des Fahrzeuges für die Gemeinde billiger gewesen, jedoch laut Aussage des Ortsvorsteher hätte die Kommunalaufsicht diesen nicht genehmigt.  Solcherlei Geschäfte wurden vor der Amtsperiode des Ortsvorstehers bei seinen Vorgängern auch getätigt, von diesem aber immer vehement verurteilt.

Weitere Punkte in der Prüfung waren z. Bsp. ausgesetzte Kreditzahlungen, die durch den Gemeinderat hätten genehmigt werden müssen. Bei der Vergabe von Leistungen wurde teilweise mit veralteten Vorschriften gearbeitet.

Durch die Gemeinde werden zu viele freiwillige Aufgaben im Rahmen des Tourismus übernommen. Die vom Land angegebene Zahl von 2% werde um ein Vielfaches überschritten. Durch den Ortsvorsteher begründete Aufgaben wurden durch die Rechnungsprüfung nicht immer geteilt.

Weitere Informationen aus der Bürgerfragestunde folgen.

eingeschränkter Winterdienst (02.11.2018)

Bereits im Juli beschloss die Kirchgemeinde Neustadt am Rennsteig eine Satzungsänderung für ihren Friedhof (Meininger Seite).

Im §5, Absatz 2 wird der vorhandene Text gelöscht und durch folgenden ersetzt: "Es wird eingeschränkter Winterdienst durchgeführt."

Auf Grund der langen Verwaltungs- und Genehmigungswege innerhalb der Kirche trat die Änderung der Satzung Mitte Oktober in Kraft.

16 Gemeinden werden in Förderprogramm zur Dorferneuerung neu aufgenommen (28.10.2018)

„Die ländliche Entwicklung ist und bleibt ein Schwerpunkt der Strukturpolitik des Freistaates Thüringen. Ohne die aktive Einbeziehung der Zivilgesellschaft, ohne unsere Vereine und Ehrenamtlichen können wir nicht die individuellen Lösungen entwickeln, derer es bedarf, um unsere Dörfer lebendig zu erhalten. Mit unserer Förderung geben wir den Regionen wirtschaftliche Impulse und verbessern die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen im ländlichen Raum“, sagte Thüringens Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft, Birgit Keller im Vorfeld der am 24.10. in Exdorf (Gemeinde Grabfeld, Landkreis Schmalkalden-Meiningen) stattfindenden Festveranstaltung. Auf dieser werden die Urkunden an 16 neue Gemeinden übergeben, die 2018 als Förderschwerpunkte der Dorferneuerung und Dorfentwicklung anerkannt wurden. Darunter sind sechs Dorfregionen.

Die Anerkennung als Förderschwerpunkt im Förderprogramm zur Dorfentwicklung und Dorferneuerung für den Zeitraum von 2019 bis 2023 erfolgt auf Grundlage eines Gemeindlichen Entwicklungskonzepts (GEK), das in den vergangenen anderthalb Jahren erarbeitet und in einem Auswahlverfahren der Ämter für Landentwicklung und Flurneuordnung geprüft wurde. In den GEK wurden auch bereits konkrete Projektideen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 46 Millionen Euro entwickelt. Die Anerkennung als Förderschwerpunkt eröffnet den Gemeinden die Chance, sich für Fördermittel des Dorfentwicklungsprogramms zu bewerben.

Als neue Förderschwerpunkte werden folgende Gemeinden anerkannt: Dorfregion Großbreitenbach, Gemeinde Altenfeld, Gemeinde Böhlen, Gemeinde Friedersdorf, Gemeinde Gillersdorf, Gemeinde Wildenspring und Gemeinde Neustadt am Rennsteig mit den Ortsteilen Neustadt am Rennsteig und Kahlert

Mehr…

Hintergrund: Während früher insbesondere in die Sanierung der dörflichen Infrastruktur investiert wurde, rücken in der aktuellen Förderperiode soziale Projekte der Daseinsvorsorge in das Blickfeld der gemeindlichen und interkommunalen Entwicklung. Die Dorfentwicklung verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der alle Lebensbereiche und Themenfelder in den Blick nimmt. In der Bewertung der Projekte wird zudem großer Wert auf bürgerschaftliche Beteiligung bei der Dorfentwicklung gelegt.

Die Fördermittel entstammen dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK). Voraussichtlich stehen Thüringen für die nächsten Jahre für die Dorferneuerung und -entwicklung jährlich rund 30 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung.

Die Landesregierung unterstützt den ländlichen Raum auf Basis eines integrativen Förderkonzepts. Die Dorfentwicklung wird dabei mit anderen Maßnahmen der Integrierten Ländlichen Entwicklung kombiniert, wie zum Beispiel den ländlichen Infrastrukturmaßnahmen, der Flurneuordnung, den Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen und den Kleinstunternehmen der Grundversorgung.

Mit Einführung des neuen Anforderungsprofils zur Erstellung von Gemeindlichen Entwicklungskonzepten (GEK) im Jahr 2016 wurde der Fokus der Dorferneuerung stärker auf den regionalen Betrachtungsraum, die Strategie- und Prozessorientierung und vor allem auf die Erweiterung der Themenfelder für einen interdisziplinären Ansatz gerichtet. Hierzu gehören insbesondere der Erhalt der Strukturen der Daseinsvorsorge und der sozialen Infrastruktur, die Priorisierung innerörtlicher Siedlungsentwicklung und der Einsatz für die Anliegen der Dorfgemeinschaft.

Quelle: Freistaat Thüringen - Die offizielle Webseite www.thueringen.de

Weniger…

Verschiebung Gemeinderatssitzung (23.10.2018)

Novum in der Gemeinderatsgeschichte. Die für den 24.10.2018 vorgesehene Sitzung wird aus dringlichen Gründen auf den 05.11.2018 verschoben. Die Tagesordnung bleibt wie angegeben. [hier]

Gemeinderatssitzung (21.10.2018)

Voraussichtlich die letzte Gemeinderatssitzung als eigenständige Gemeinde findet am kommenden Mittwoch statt.

Die äußerst "interessante" Tagesordnung finden sie [hier].

gästebuch-Eintrag (16.10.2018)

An dieser Stelle veröffentlichen wir einen Eintrag aus dem gästebuch. Besser hätten wir es auch nicht zusammenfassen können.

Überblick zur Situation Neustadt

1. Keine Ratssitzung seit 4 Monaten.
2. Keine Beschlüsse, keine Information - aber 1350 Euro Entschädigung für den BGM.
3. Bauhof und Wartung der Geräte Fehlanzeige.
4. Arbeitszeiten im Bauhof und in der Gemeinde/Info - frei gestaltete.
5. Baugeräte oder wichtige Geräte für die Gemeinde stehen im Freien - keine Pflege keine Wartung - sehen sie doch selbst hin - einfach  zum Bauhof laufen und sehen - Eigene Geräte im Bauhof untergestellt - ohne Einnahme für die Gemeinde.
6. Bushaltestelle stinkt und ist ungepflegt.
7. Parkanlagen durch Einwohner in Pflege (alter und neuer Park)
8. TÜV ABGELAUFEN an den SPIELGERÄTEN -
9. Multicar fährt mehr ..... als dienstlich.
10. Keine Pflege Pistenpulli.
11. Keine Gespräche mit den Vereinen
12. Winterdienst ist eine Katastrophe - mal sehen wann es wieder Schilderwahnsinn gibt - Links rechts rum - oder doch Einbahnstraße mit Vorfahrtsschild - Antenne Th. berichtete - super Werbung  
13. Bushaltestelle am Wasserturm - einmal anschauen!!!
14. alte Deponie - die müsste mal geprüft werden was da so die letzte Zeit nach hinten geschoben wurde.
15. Turnhalle - Nutzungskonzept?
16. Gemeindezentrum - Nutzungskonzept?
17. Skilift - Schwimmbad - Rodelpiste- Tourismuskonzept - ???? Versprochen - Gebrochen-
18. Wer hat eigentlich auf das Einvernehmen der Gemeinde verzichtet beim Verkauf der Wasserwerke?? Nach Information keine Ratssitzung - kein Beschluss??? Ausschreibung fehlte auch!!???
19. Haushaltssicherung seit Jahren - ohne Ersparnis!!! oder Verbesserung!!!! Haushalt nicht genehmigt oder doch ???
20. Was bleibt - Steuern rauf - Einwohner runter - Neustadt ist Finanziell am BODEN rund 1,2 Millionen nasse d.h. Minus

- Einwohner würden gern weggehen und müssen ihre Häuser mehr oder weniger Verschenken - Bodenwerte im Keller - Tourismus am Boden - was Bürgermeister M. kannst du dieser Gemeinde nach 20 Jahren Amtszeit vorweisen?? Nichts - das Hemd war zu Eng und die Jacke zu groß - ********** geh wenigsten jetzt mit Stolz und Trete zurück - NICHT MEHR TRAGBAR - ach ich wieder - die Wahl zum OBERBÜRGERMEISTER der Stadt Großbreitenbach - komm das machst du -

nur mit Hilfe der Einwohner, fehlende Aufsicht (14.10.2018)

In Eigeninitiative von Anwohnern werden Instandhaltungs- und Pflegearbeiten in Neustadt offensichtlich zur Regel. Ein typisches Beispiel für die Übernahme von Pflegearbeiten in Eigenleistung ist der alte Park. Die Parkfreunde kümmern sich dort um den Rasenschnitt, die Beseitigung von Unkraut sowie die Pflege der Wege.

Auch andere Einwohner beteiligen sich an der Pflege der Infrastruktur der Gemeinde. So wurde kürzlich die vom Gemeindearbeiter beschädigte Laterne am Parkplatz am Kokshügel wieder gerichtet. Die im Rahmen des Rennsteigprojektes aufgestellten Bänke entlang des Rennsteiges waren zum Sitzen ungeeignet. Die Zusage des Ortsvorstehers zum Einbau von Frostschutz durch den Bauhofmitarbeiter liegt mittlerweile auch schon zwei Jahre zurück. Auch hier wurde in Eigeninitiative bei zwei Bänken Frostschutz eingebaut, damit sich Nutzer endlich einmal schaukelfrei setzen können.

Die drei hier genannten Beispiele stehen symptomatisch für die verfehlte Aufsicht des Ortsvorstehers über den hiesigen Bauhof. Denn die Instandhaltungs- und Pflegearbeiten  rund um die Gemeinde gehören hauptsächlich in den Aufgabenbereich des Bauhofes. Diese werden jedoch auf Grund der eigenwilligen Arbeitszeitgestaltung des dortigen Mitarbeiters nicht oder nur teilweise ausgeführt. Eine Aufsicht über den Mitarbeiter seitens des Ortsvorsteher gibt es faktisch nicht.

Aus diesem Grund gibt das neueste Gerücht keine Hoffnung auf Besserung für die Landgemeinde Großbreitenbach. Nach vorliegenden Informationen soll der hiesige Bauhofmitarbeiter künftig zuständig für den gemeinsamen Bauhof der Landgemeinde werden. Der derzeitige Zuständige in Großbreitenbach soll hauptamtlich in die Feuerwehr wechseln.

eingebauter Frostschutz
Geländeregulierung in Eigeninitiative
gerichtete Lampe

Annahme von Baum- und Strauchschnitt (11.10.2018)

Die Gemeinde Neustadt richtet zur kontrollierten Annahme von haushaltsüblichen Kleinmengen an unbelastetem Baum- und Strauchschnitt aus privaten Haushalten - bis zu 1 m³ je Anlieferung - eine zeitweise Annahmestelle ein.

Wann:       Mittwoch, 10. Oktober 2018       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                 Donnerstag, 11. Oktober 2018   13:00 Uhr bis 17:00 Uhr 
                 Freitag, 12. Oktober 2018           09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                 Samstag, 13. Oktober 2018        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                 Mittwoch, 17. Oktober 2018       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                 Donnerstag, 18. Oktober 2018   13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
                 Freitag, 19. Oktober 2018          09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                 Samstag, 20. Oktober 2018        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Wo: Annahmestelle - Hüttenstraße 48 Bauhof ->Container

Die Annahme im bereitgestellten Container erfolgt nur zu den oben genannten Terminen! Es ist untersagt, vorzeitig Baum - und Strauchschnitt lose auf dem Platz abzulegen! Der Baum- und Strauchschnitt darf einen Durchmesser von maximal 20 cm und eine Länge von maximal 150 cm nicht überschreiten.

neue Mobilitätsangebote (10.10.2019)

Wenn Neustadt schon keine neuen Einwohner hinzubekommt, so sollen die vorhandenen wenigstens so schnell wie möglich weg kommen können. Dieser Annahme kann man erliegen, wenn man vom neuen Angebot des Komet-Projektes hört.

Laut Landrätin Petra Enders (Die Linke) ist es das Ziel, den ländlichen Raum attraktiver zu gestalten, um dort die Abwanderung der Bevölkerung zu stoppen.

Ein Förderantrag für das Anschaffen von Pedelecs (Elektrofahrrädern) wurde gestellt. Geplant sei, im Frühjahr 2019 den Auftrag zur Beschaffung von 23 dieser Räder auszuschreiben. Mitarbeiter der Verwaltungen und Bürger sollen die Pedelecs ebenso nutzen können wie Touristen. Für 50 000 Euro werden Mountainbikes ebenso gekauft wie Lasten- und Trekkingräder.

Ein weiterer Fördermittelbescheid wurde bereits bewilligt. So sollen 31 so genannte Mitfahrbänke aufgestellt werden. Mit einem einheitlichen Erscheinungsbild der Bänke für die gesamte Komet-Region können dann interessierte Autofahrer Wartende mitnehmen. Von den bewilligten 31 Mitfahrbänken erhält Neustadt sechs.

Mitfahrbänke gibt es in vielen Teilen Deutschlands

Feuer, Fackeln und flotte Sprüche (03.10.2018)

Artikel aus der Thüringer Allgemeinen, Lokalausgabe Ilmenau vom 02.10.2018.

Neustadt am Rennsteig feiert Kirmes mit den beliebten Ständchen. An der Schießbude wartet ein Pokal. [weiter]

Verstoss gegen Kommunalordnung (30.09.2018)

Zum wiederholten Mal verstößt der Neustädter Ortsvorsteher gegen die Thüringer Kommunalordnung.

So gibt es eine Pflicht gemäß §35, Abs.1 der Thüringer Kommunalordnung zur Durchführung von Gemeinderatssitzungen. Der ThürKO entsprechend hat der Gemeinderat mindestens vierteljährlich eine Sitzung durchzuführen.

Auch der Anschluss der Gemeinde Neustadt an die VG Großbreitenbach befreit nicht von deren Durchführung. Hier hätte es seitens des Ortsvorstehers Informationen an die Einwohner geben können bzw. müssen.

Beweggründe für das Auslassen von mindestens einer Sitzung im Quartal dürfte es nicht geben. Informationen über den Vollzug des Anschlusses an die VG Großbreitenbach, Gründe für den Nichtvollzug bzw. Genehmigung des Haushaltes der Gemeinde, Gründe für die Nichtveröffentlichung des Grundsteuererhöhungsbeschlusses, Stand des Haushaltssicherungskonzeptes, Stand der Beantragung der Bedarfszuweisungen, Winterdienstvorbereitung des Bauhofes und vieles weiteres. Auch die Arbeit des Gemeindearbeiters (wir berichteten) und des Tourist-Info-Leiter sind zu hinterfragen.

Auf Grund der Vielzahl von offenen Fragen in der Gemeinde Neustadt kann ein Nichtstattfinden von mindestens einer Gemeinderatssitzung im Quartal nicht nachvollzogen werden. Da stellt sich dann auch die Frage, wofür bekommt der Ortsvorsteher seine Aufwandsentschädigung, wenn keine Leistung erfolgt.

Kirmes 2018 (27.09.2018)

eigene Einnahmequelle oder nutzungskonform? (24.09.2018)

In den vergangenen Jahren verweigerte sich der Ortsvorsteher immer wieder, ein Nutzungskonzept für das Gemeindezentrum aufzustellen. Auch das Landratsamt bemängelte wiederholt das fehlende Dokument. Im Zuge der Erstellung des Haushaltssicherungskonzeptes wurde dies mehrfach angemahnt.

Einzig die Gebührenordnung wurde im Gemeinderat besprochen. Eine Toilettengebühr war laut Recherche der Redaktion nicht Bestandteil dieser. Ob und wann dies geändert wurde, kann nicht nachvollzogen werden, da die Gebührenordnung weder auf der ehemaligen Webseite der VG "Langer Berg" sowie auf der Gemeindewebseite zu finden ist. Auch die VG Großbreitenbach hält sich mit solchen Informationen über die Gemeinde Neustadt bedeckt.

Ob die Benutzung der Toiletten im Gemeindezentrum gebührenpflichtig sei dürfen oder nicht, kann nur der Ortsvorsteher beantworten. Anderenfalls besteht hier der Verdacht, dass sich jemand ein eigenes Standbein in dieser Branche eingerichtet hat und die Gelder an der Gemeinde vorbei eingestrichen werden.

Neu ist diese Vermutung schon lange nicht, wie es das mobile Toilettenhäuschen am Bauhof zeigt. Dieses steht bereits seit Jahren dort. Wer dort die Stand- und Mietgebühr erhält, mehr als fraglich. Genauso verhält es sich nun mit den Toiletten im Gemeindezentrum. Aber je mehr in der Gemeinde verschwiegen bzw. geschwiegen wird, umso mehr kann frei spekuliert werden.

Gebührentöpfchen für Toilettennutzung im Gemeindezentrum

Besucherstatistik (21.09.2018)

Heute einmal die neuesten Zahlen über die Webseite:

Der Counter der Webseite läuft seit dem 04.03.2011, es wurden bisher 200.372 Besucher gezählt. ( Ø 73 Besucher / Tag)

Seit der Einrichtung des Gästebuchs am 12.01.2011 wurde das Gästebuch 514.984 mal aufgerufen, davon 8.873 mal in diesem Monat.
Insgesamt befinden sich 3.056 Nachrichten im Gästebuch, es wurden 764 Kommentare geschrieben.

Die Besucherzahlen beweisen uns erneut, dass wir auf dem richtigen Weg sind und die Angelegenheiten im Ort, ob gut oder schlecht, weiterhin beim Namen benennen sollen. Viele Male haben wir mit unseren Berichten schon etwas bewegt.

Auch wenn Teile des Gemeinderates und der Ortsvorsteher zunehmend kritikresistent  und uneinsichtig (Altersstarrsinn?) geworden sind und ihnen das Wohl und die Weiterentwicklung des Ortes am A**** vorbeigeht. Wir bleiben dran für Sie, auch in den neuen Strukturen der zukünftigen Landgemeinde. Auch dann bleibt es "das dorf auf dem berg".

geduldete Narrenfreiheit aufgrund von Inkompetenz (20.09.2018)

"Was hat der Gemeindearbeiter gegen den Ortsvorsteher in der Hand?" Diese Frage stellen sich viele Neustädter. Wie wir bereits mehrfach berichteten, macht dieser nur das, was er will.

Als gemeindliche Vollzeitarbeitskraft (100%) im Haushalt von Neustadt geführt, legt der Gemeindearbeiter diese natürlich ziemlich eigenwillig aus. Wie aus dem Umfeld zu erfahren war, gestaltet der seine Arbeitszeit zwischen 7:30 und 14:00. An drei Tagen in der Woche gibt es noch die obligatorische Auszeit während der Futterfahrten. Freitags ist dann um 12 schon Schluss.

Auch wenn theoretisch die in der Wintersaison angefallenen Überstunden abgebummelt werden würden, so viele kann man gar nicht haben. Zumal auch die Saisonkraft ihren Teil dazu beiträgt.

Bleibt also nur die eingangs aufgestellte Vermutung, der Gemeindearbeiter hat etwas gegen den Ortsvorsteher Macheleidt in der Hand. Denn würde sich der OV gegenüber dem Gemeindearbeiter verhalten wie in der Firma in der er arbeitet, dann hätten wir diesen nicht mehr oder diese Freiheiten wären schon lange Geschichte.

Viele Einwohner, die dieses Spektakel tagtäglich mitbekommen, hoffen auf eine schnelle Umsetzung der Gebietsreform zur Landgemeinde Großbreitenbach. Sie hoffen auf eine Änderung der Zustände zum Wohl der Gemeinde.

Waldkindergarten (12.09.2018)

Die KITA "Rennsteigzwerge" wird eine "naturnahe KITA", teilte deren Leiterin Madlene Babiuch mit. Hierzu musste das Konzept auf den neuesten Stand gebracht werden.

Weiterhin war von Babiuch, aus den Medien, zu erfahren, dass die Kinder im Alter von ein bis sechs Jahren auf Entdeckungstour in den Wald gehen sollen. Ein- bis zweimal in der Woche soll dann der Wald und die Wiesen in der Nähre des KITA erkundet werden.

Gemeinsam mit den Kindern, Eltern und Erziehern wurden Wald-Regeln aufgestellt. Hierunter fallen zum Beispiel das Verhalten gegenüber Tieren und Pflanzen, keinen Müll im Wald lassen, sowie nicht mit Stöcken im Wald rennen und andere Kinder zu verletzen.

Unterstützt werden sie in ihrem Vorhaben von Rosalie Eberhardt, die ihr reichhaltiges Wissen über Pflanzen und Kräuter zur Verfügung stellt.

Diese Art der Ausrichtung, als Waldkindergarten, wurde bereits um die Jahrtausendwende den damaligen Leiterinnen der KITA durch die Elternvertreter vorgeschlagen. Großes Engagement kam von ihnen nicht und es blieb alles wie es war. So bleibt zu hoffen, dass das Konzept dauerhaft fortgeführt wird und aus ein- bis zweimal pro Woche fünfmal pro Woche wird.

Behinderungen an der Hohen Tanne (08.09.2018)

Auf massive Behinderungen an der Hohen Tanne sollten sich Autofahrer in der kommenden Woche einstellen.

Nach Informationen aus dem Landratsamt werden an der Hohen Tanne vom 10. bis 21. September Straßenbauarbeiten durchgeführt. Der Verkehr wird durch eine Baustellenampel geregelt.

Uns vorliegenden Informationen soll sich die Baustelle auf eine Woche beschränken. Hauptproblem werde jedoch die vorgesehene Ampelregelung. So soll die Rot-Phase jeweils 5 Minuten dauern. Dies bedeutet, dass es für jede Richtung (Großbreitenbach, Möhrenbach, Neustadt und Gillersdorf) zu massiven Wartezeiten kommen kann. Von den Staus aus Richtung Möhrenbach ganz zu schweigen.

Ortskundigen Autofahrern wird eine Umfahrung empfohlen.

stellvertretende Kirchenverbandsvorsitzende verabschiedet (04.09.2018)

In der Neustädter Michaeliskirche wurde während des letzten Gottesdienstes vergangenen Monat die stellvertretende Kirchenverbandsvorsitzende Herma Lindenlaub verabschiedet.

Die seit 1971 in Neustadt lebende und seit 2004 zum gehörende Herma Lindenlaub wird Neustadt den Rücken kehren und ihren Lebensabend in Gotha verbringen.

Horst Brettel, Präses der Kreissynode und Kirchgemeindemitglied bedankte sich bei Lindenlaub für ihre Leistungen. Er erwähnte die zahlreichen Lesegottesdienste und die zahlreichen Veranstaltungen, die von ihr ausgegangen seien. Weitere Dankesworte kamen von Karin Schneider vom Gemeindekirchenrat aus Altenfeld.

Der Kirchenkreis Arnstadt-Ilmenau zeichnete Herma Lindenlaub für ihr Ehrenamt mit einer Urkunde aus.

Landgemeinde Großbreitenbach ohne Katzhütte (31.08.2018)

Der Gesetzentwurf für den zweiten Teil der Gebietsreform liegt vor. Anbei können sie den relevanten Teil im folgenden Lesen.

Im Ilm-Kreis haben die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Großbreitenbach", die Stadt Großbreitenbach (2.615 Einwohner) sowie die Gemeinden Altenfeld (960 Einwohner), Böhlen (553 Einwohner), Friedersdorf (200 Einwohner), Gillersdorf (251 Einwohner), Herschdorf (837 Einwohner), Neustadt am Rennsteig (942 Einwohner) und Wildenspring (175 Einwohner) ihre Auflösung und den Zusammenschluss zur Landgemeinde „Großbreitenbach" beschlossen und beantragt. Die für das Jahr 2035 vorausberechnete  Einwohnerzahl der beantragten Gemeindestruktur beträgt 4.629 Einwohner.

Mehr…

§14
Stadt Großbreitenbach, Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Herschdorf, Neustadt am Rennsteig und Wildenspring,
Verwaltungsgemeinschaft „Großbreitenbach" (Ilm-Kreis)

(1) Die Verwaltungsgemeinschaft „Großbreitenbach", bestehend aus der Stadt Großbreitenbach und den Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Herschdorf, Neustadt am Rennsteig und Wildenspring, wird aufgelöst.
(2) Die Stadt Großbreitenbach und die Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Herschdorf, Neustadt am Rennsteig und Wildenspring werden aufgelöst. Aus den Gebieten der aufgelösten Stadt und der aufgelösten Gemeinden wird eine Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 ThürK0 gebildet. Diese ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Stadt und der aufgelösten Gemeinden sowie der aufgelösten Verwaltungsgemeinschaft.
(3) Die nach Absatz 2 Satz 2 neu gebildete Gemeinde führt den Namen „Großbreitenbach" und ist berechtigt, die Bezeichnung „Stadt" zu führen.
(4) Der Stadtrat der neu gebildeten Stadt Großbreitenbach entscheidet über den Sitz der Verwaltung.

Zu § 14 (Stadt Großbreitenbach, Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Herschdorf, Neustadt am Rennsteig und Wildenspring, Verwaltungsgemeinschaft „Großbreitenbach" — Ilm-Kreis— )
Zu den Absätzen 1 und 2:
Die Verwaltungsgemeinschaft „Großbreitenbach" (6.533 Einwohner) wird aufgelöst. Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Großbreitenbach", die Stadt Großbreitenbach (2.615 Einwohner), die Gemeinden Altenfeld (960 Einwohner), Böhlen (553 Einwohner), Friedersdorf (200 Einwohner), Gillersdorf (251 Einwohner), Herschdorf (837 Einwohner), Neustadt am Rennsteig (942 Einwohner) und Wildenspring (175 Einwohner) werden aufgelöst. Aus den aufgelösten Gemeinden wird eine neue Landgemeinde nach § 6 Abs. 5 ThürK0 gebildet, die den Namen „Großbreitenbach" mit der Bezeichnung „Stadt" führt.
Die erforderlichen übereinstimmenden Beschlüsse der beteiligten Stadt Großbreitenbach und der Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Herschdorf, Neustadt am Rennsteig und Wildenspring liegen vor. Darüber hinaus wurde der vom Stadtrat und den Gemeinderäten beschlossene und von den Bürgermeistern am 19. März 2018 unterzeichnete Neugliederungsvertrag vorgelegt.

Die für das Jahr 2035 vorausberechnete Einwohnerzahl der beantragten Gemeindestruktur beträgt 4.629 Einwohner. Die neu gegliederte Stadt Großbreitenbach wird die angestrebte Mindesteinwohnerzahl von 6.000 somit nicht erreichen. Bei der Gemeindeneugliederung liegen aber besondere. Gründe des öffentlichen Wohls vor, die die beantragte Gemeindeneugliederung rechtfertigen.

Bei der erforderlichen Stärkung der Gemeindestrukturen wird dem Prinzip der Freiwilligkeit, eine hohe Bedeutung eingeräumt. Freiwillige Neugliederungen tragen dem Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden möglichst weitgehend Rechnung und lassen in besonderem Maße ein Zusammenwachsen der neuen Struktur erwarten. Die übereinstimmenden Neugliederungsbeschlüsse der antragstellenden Gemeinden werden daher mit einem besonderen Gewicht berücksichtigt.

Die beantragte Neugliederung ist darauf gerichtet, die in den beteiligten Gemeinden vorhandenen Kräfte und Ressourcen zu bündeln und so die Leistungs- und Verwaltungskraft der Gemeindestruktur zu stärken. Im Vergleich zur derzeitigen Struktur wird eine leistungsstärkere und effizientere Aufgabenerfüllung in einer einwohnerstärkeren Gemeinde ermöglicht. Mit dem Zusammenschluss der Gemeinden zur Stadt Großbreitenbach wird im südlichen Ilm-Kreis eine Gemeinde im ländlichen Raum unterhalb des Höhenzuges „Langer Berg" erhalten.

Für das Erreichen der angestrebten Mindesteinwohnerzahl von 6.000 Einwohnern fehlt es den antragstellenden Gemeinden an weiteren Partnern. Die an der Neugliederung beteiligten Gemeinden haben auch den Zusammenschluss mit der Gemeinde Katzhütte, die der Verwaltungsgemeinschaft „Bergbahnregion/Schwarzatal" im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt angehört, beschlossen und beantragt. Da nach Abwägung der Gemeinwohlbelange überwiegende Gründe für den Verbleib der Gemeinde Katzhütte in der Verwaltungsgemeinschaft „Bergbahnregion/Schwarzatal" im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sprechen, wurde die beantragte Neugliederung insoweit nicht berücksichtigt.

Die Stadt Großbreitenbach und die Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Herschdorf, Neustadt am Rennsteig und Wildenspring verfügen über ein zusammenhängendes Gemeindegebiet und liegen im Grundversorgungsbereich Großbreitenbach. Die Stadt Großbreitenbach ist im Landesentwicklungsprogramm 2025 und im Regionalplan Mittelthüringen als Grundzentrum ausgewiesen.
Die Gemeinden weisen untereinander infrastrukturelle, verwaltungsmäßige, gesellschaftliche und naturräumliche Verflechtungsbeziehungen auf. Die künftigen Ortschaften der Stadt Großbreitenbach liegen in günstiger räumlicher Nähe zueinander und sind über ein gut ausgebautes Straßennetz erreichbar. Die neue Gemeindeverwaltung wird ihren Sitz in der Stadt Großbreitenbach haben. Sie ist für alle zukünftigen Ortschaften zentral gelegen und in angemessener Zeit innerhalb von drei bis elf Kilometern erreichbar. Am entferntesten liegt die Gemeinde Allersdorf von der Stadt Großbreitenbach mit rund elf Kilometern entfernt. Die Stadt Großbreitenbach und die Gemeinden untereinander sind sehr gut über Landes- und Kreisstraßen verbunden. Von der Gemeinde Neustadt am Rennsteig kann die Stadt Großbreitenbach über die Landesstraße 1143 und von der Gemeinde Herschdorf kann die Stadt Großbreitenbach über Kreisstraßen erreicht werden. Bereits derzeit ist eine gute Erreichbarkeit der Gemeinden durch günstige Busverbindungen in die Stadt Großbreitenbach gewährleistet.


Die Stadt Großbreitenbach und die Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf Wildenspring arbeiten bereits seit 1994 im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft „Großbreitenbach" verwaltungsmäßig zusammen. Die Stadt Großbreitenbach ist Sitz der Verwaltungsgemeinschaft.

Die Stadt Großbreitenbach hat als Grundzentrum umfassende Dienstleistungs- und Versorgungsangebote, wie beispielsweise Einkaufsmöglichkeiten in Supermärkten, Tankstellen, Geldinstitute und das Freibad, die auch von den Einwohnern der umliegenden Gemeinden genutzt werden. Die medizinische Versorgung wird durch Arztpraxen und Apotheken in der Stadt Großbreitenbach sichergestellt. In der Stadt Großbreitenbach und weiteren Gemeinden existieren Betreuungsangebote für Senioren und Angebote der Jugendhilfe.

Die Stadt Großbreitenbach ist Standort für zahlreiche mittelständische Gewerbe- und Handwerksbetriebe. Das Grundzentrum bietet in Summe mit rund 200 Unternehmen und circa 1.200 Arbeitsplätzen einen regionalen Schwerpunkt. Elf Prozent der ansässigen Firmen und rund die Hälfte der Arbeitsplätze sind dem produzierenden Bereich zuzuordnen. Hinzu kommen eine Vielzahl von Handwerks- und Dienstleistungsunternehmen sowie eine gut ausgebaute soziale Infrastruktur. Auch in den anderen an der Neugliederung beteiligten Gemeinden haben sich leistungsfähige Unternehmen entwickelt. Das bestehende Arbeitsplatzangebot bietet für die Menschen der Region vielfältige wohnortnahe Erwerbsmöglichkeiten.

Alle Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Großbreitenbach" sind Mitglieder im Wasser- und Abwasserzweckverband Ilmenau.

In der Stadt Großbreitenbach und in den Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Herschdorf, und Neustadt am Rennsteig werden Kindertageseinrichtungen bedarfsgerecht jeweils in freier Trägerschaft betrieben.

In der Stadt Großbreitenbach gibt es eine Grund- und eine Gemeinschaftsschule. Die Schulen sichern einen wohnortnahen Schulbesuch für die Kinder in den umliegenden Gemeinden der Stadt Großbreitenbach. Zum Besuch weiterführender Schulen steht unter anderem das Gymnasium in der Stadt Ilmenau zur Verfügung.

Eine wichtige Aufgabe der neu gegliederten Stadt Großbreitenbach wird der Erhalt und der bedarfsgerechte Ausbau der Feuerwehren unter der Führung der Stützpunktfeuerwehr Großbreitenbach sein. Im Rahmen der Koordination der Rettungskräfte an der ICE-Strecke existiert bereits eine Zusammenarbeit der verschiedenen Wehren.

Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt in der Stadt Großbreitenbach mit 184 Euro und in der Gemeinde Böhlen mit 299 Euro, in Friedersdorf mit 266 Euro, in Gillersdorf mit 407 Euro und in Herschdorf mit 547 Euro unter dem vom Thüringer Landesamt für Statistik ermittelten Landesdurchschnitt von 591,86 Euro. Die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt in der Gemeinde Altenfeld 939 Euro, in Neustadt am Rennsteig 1.034 Euro und in Wildenspring 900 Euro und liegt damit über dem Landesdurchschnitt.

Die Steuereinnahmen je Einwohner liegen in der Stadt Großbreitenbach 1.208 Euro über dem vom Thüringer Landesamt für Statistik ermittelten Landesdurchschnitt von 728 Euro. Die Steuereinnahmen je Einwohner betragen in der Gemeinde Altenfeld 663 Euro, in Böhlen 412 Euro, in Friedersdorf 482 Euro, in Gillersdorf 436 Euro, in Herschdorf 511 Euro, in Neustadt am Rennsteig 414 Euro und in Wildenspring 294 Euro. Damit liegen die Steuereinnahmen je Einwohner in diesen Gemeinden unter dem Landesdurchschnitt. Es ist zu erwarten, dass die finanzielle und personelle Leistungskraft die Neugliederung der Stadt Großbreitenbach gesteigert werden kann.

Zu Absatz 3:
Der nach Absatz 3 bestimmte Name der neu gebildeten Gemeinde entspricht dem Antrag sowie dem Vertrag über den Zusammenschluss zu einer Gemeinde. Die neu gebildete Gemeinde ist berechtigt, die Bezeichnung Stadt zu führen, da die Stadt Großbreitenbach bereits Stadtrecht besitzt.

Zu Absatz 4:
Die Regelung dient der Klarstellung der gesetzlich zugewiesenen Entscheidungsbefugnisse der Gemeindeorgane zur Bestimmung des Behördensitzes der neuen Landgemeinde.

Weniger…

was wäre wenn ... (23.08.2018)

Was wäre wenn. So könnte man eine Frage an den Neustädter Ortsvorsteher Macheleidt stellen.

Was wäre, wenn der Ortsvorsteher endlich einmal seine Aufsichtspflicht gegenüber seinen Gemeindearbeitern wahrnehmen würde? Dann würde der Verbindungsweg zwischen Neue Straße und Ehringshäuser Straße endlich mal gemäht sein.

Wie wäre dies zu realisieren? Ganz einfach. Indem der Gemeindearbeiter vom Bauhof nicht dreimal in der Woche während der Arbeitszeit seine Futterfahrten durchführt. In den 3 Stunden, welche er nicht an seiner Arbeitsstelle anwesend ist, bleiben solcherlei Arbeiten liegen. Von arbeitsrechtlichen Konsequenzen einmal angesehen. Denn hier handelt es sich um Arbeitszeitbetrug.

Was wäre, wenn der Ortsvorsteher seinem anderen Gemeindearbeiter in der Tourismus-Information endlich einmal erklärt, dass er permanent auf dem Fußweg parkt und dieses eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Wie wäre dies zu realisieren? Ebenfalls ganz einfach. Der Ortsvorsteher sollte diesen Mitarbeiter vielleicht einmal den Weg zum Parkplatz hinterm Gemeindezentrum zeigen. Vielleicht hat er ihn in den vergangenen Jahren noch nicht entdeckt.

Wenn die Gemeindemitarbeiter über solcherlei Wissen nicht verfügen, ist es die verdammte Pflicht des Ortsvorstehers, dieses ihnen beizubringen. Andernfalls ist er für die Stelle als Ortsvorsteher ungeeignet. 

Verbindungsweg Neue Straße - Ehringshäuser Straße
Verbindungsweg Neue Straße - Ehringshäuser Straße

Haus- und Garagenflohmarkt (18.08.2018)

Netzfund vom 18.08.2018

unsinnige Verkehrsschilder (14.08.2018)

Der Neustädter Ortsvorsteher bescheinigte dem Parkautomaten am Parkplatz "Am Kokshügel" keine Neustadt-Tauglichkeit. Seinen Aussagen zufolge sei dieser für die Höhenlage nicht geeignet.

Umso verwunderlicher ist auf Grund dieser Aussagen der Hinweis auf einen gebührenpflichtigen Parkplatz. Am Ende der Rennsteigstraße und am Parkplatz direkt befinden sich diese Schilder. Hier wäre es langsam an der Zeit, die Schilder zu entfernen und ohne diese auf einen Parkplatz zu verweisen. Andernfalls wäre eine Abdeckung des Automaten sinnvoll.

Der Parkautomat ist bereits seit mehreren Monaten außer Betrieb. Durch Vandalismus wurde dieser beschädigt. Für eine Reparatur hat die Gemeinde nach Aussagen des Ortsvorstehers kein Geld.

Parkautomat
Hinweisschild an der Einfahrt

Sonnenuntergang über Neustadt (10.08.2018)

Am 09.08.2018 gab es einen sehenswerten Sonnenuntergang in Neustadt zu sehen. Für die Zusendung bedanken wir uns bei Romy Schreiter.

Vandalismus im Hexenwäldchen (06.08.2018)

Das Hexenwäldchen von Neustadt wurde Opfer von Vandalismus, wie aus der Lokalpresse zu erfahren war. Das am Rande des großen Feldes unterhalb der Tannengrundstraße gelegene Hexenwäldchen wurde durch die Familien König und Seifert geschaffen.

Auf dem kleinen, schmalen Weg durch den Wald schufen die beiden Familien viele Figuren. So gibt es dort einen Kobold, eine Hexe, eine Fee und viele andere Figuren zu sehen. Knapp drei dutzend Figuren sind mittlerweile entstanden.

Dies konnten offensichtlich einige Besucher nicht ertragen. Nach einem Bericht im Freien Wort, der dieses Hexenwäldchen vorstellte, zerstörten Vandalen ein Viertel der geschaffenen Figuren.

Her(r)bergskirche geht weiter (28.07.2018)

Das Projekt "Her(r)bergskirche geht in eine weitere Runde.

Nicht mehr inmitten der Kirche befindet sich die "Bettenburg". Dazu wurde durch die Kirchgemeinde eine Trennwand entfernt, die zu einem abgeteilten Raum gehörte. Das ehemalige monströse Bettengestell wurde durch junge Architekten aus Berlin umgebaut. Weiterhin wurde durch eine Nachbarin ein blauer Vorhang gefertigt, der das neue Bett etwas abschirmt.

Die Umsetzung des Bettes wurde notwendig, weil sich einige einheimische Kirchenbesucher hinsichtlich des Standortes beschwerten. Die Kritik bezog sich hauptsächlich auf den störenden Faktor bei Trauerfeiern.

Mit der Errichtung als Her(r)bergskirche betrat die Kirchgemeinde Neustadt Neuland. Die Betten entstanden im Zuge des Ideenwettbewerbs "Stadtland: Kirche - Querdenker für Thüringen 2017", zu dem die Landeskirche und die Internationale Bauausstellung aufriefen. Damit das Projekt auch dauerhaft am Leben gehalten werden kann, wurden zwischenzeitlich Fördermittelgeber kontaktiert. So ist es mittelfristig nötig, auch Sanitärmöglichkeiten zu schaffen. Kirchgemeindevorstand Brettel hat unter anderem im Rahmen des Wettbewerbs "Neulandgewinner" der Robert-Bosch-Stiftung und bei der Thüringer Tourismusgesellschaft Interesse geweckt.

Seit der Errichtung der Betten, schliefen bereits 40 Gäste in diesen.

Wasserwerke verkauft (20.07.2018)

Wer an der Quelle sitzt, profitiert am ehesten.

Durch den Neubau der Wasserleitung von Allzunah nach Neustadt wurden die beiden Neustädter Wasserwerke überflüssig. Die WAVI gab in diesem Zusammenhang die Wasserrechte an die Untere Wasserbehörde zurück. Somit wurden die Wasserwerke stillgelegt.

Anstelle die Wasserwerke in die Obhut der Gemeinde zu übernehmen, um im Falle des Falles abgesichert zu sein, verzichtete der Ortsvorsteher auf dieses Angebot. Großbreitenbach hingegen nahm das Angebot des Erwerbs an und kaufte das Wasserwerk im Reischeltal.

Die beiden Neustädter Wasserwerke im Tannengrund und an der Ebertwiese wurden durch Einheimische von der WAVI gekauft. Interessant an einem Kauffall ist jedoch, dass eines der Wasserwerke in das Eigentum der Familie des Ortsvorstehers überging. Dieser verzichtete im vorhinein auf den Erwerb durch die Gemeinde. Hier wäre nur der Preis für Grünland zu zahlen gewesen. Das Wasserwerk gab es zum Grundstück quasi als Dreingabe.

Verwaltungsstrukturelle Veränderung (15.07.2018)

Im aktuellen Amtsblatt der VG Großbreitenbach gibt es folgende Information des Neustädter Ortsvorstehers:

Sehr geehrte Einwohner,
Das erste Thüringer Neugliederungsgesetz über freiwillige Zusammenschlüsse kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 wurde beschlossen. Darin enthalten ist, dass die VG „Langer Berg“ aufgelöst wird und die Gemeinde Neustadt am Rennsteig der VG Großbreitenbach angegliedert wird.
Das Gesetz wird mit seiner Veröffentlichung voraussichtlich am 07.07.2018 in Kraft treten.
Rein formell ist dann ab dem 07. Juli 2018 die VG Großbreitenbach, Markt 11, 98701 Großbreitenbach, Tel.: 036781 4810, zuständige Verwaltung unserer Einwohner.
Das stellt nicht nur unsere Gemeinde Neustadt am Rennsteig, sondern alle anderen betroffenen Verwaltungen derzeit vor sehr große organisatorische und logistische Herausforderungen.
Wir sind sehr bemüht, einen geordneten und umfänglichen Übergang aller verwaltungstechnischen Angelegenheiten an die dann zuständigen Verwaltungen zeitnah für Sie alle zu bewerkstelligen, wissen aber auch, dass das nicht in Gänze erfolgen kann.
Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, wenn die Sachbearbeitung Ihrer Angelegenheiten eine geraume Zeit mehr in Anspruch nimmt.
Anträge des Pass- und Meldewesens können voraussichtlich schon ab 10. Juli in der Meldestelle der VG Großbreitenbach gestellt werden.
Über die Medien werden wir Sie über den Stand der übertragenen Aufgaben an die Verwaltungsgemeinschaft Großbreitenbach informieren.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und bitten um Ihre Unterstützung.
Dirk Macheleidt

18. Köhler- und Schwämmklopferfest (13.07.2018)

Auch in diesem Jahr findet wieder das Köhler- und Schwämmklopferfest statt. Unverändert folgt das Programm der Veranstaltung der letzten Jahre.

Freitag 13.07.2018  
   
 18:00 Uhr    Einlass Gemeindezentrum  
 19:30 Uhr    Eröffnung 18. Köhler- und Schwammklopferfest  
 20:00 Uhr     Theaterstück (Eintritt frei)  
 
 Samstag 14.07.2018  
         
 ab 14:00 Uhr    Familiennachmittag und Gokartrennen, Blasmusik  
 15:00 Uhr    Programm der Rennsteigzwerge  
 15-17:00 Uhr    Annahme der Baumschwämme  
 15-17:00 Uhr    Rennsteigmuseum geöffnet mit verschiedenen Sonderausstellungen  
 15:30 Uhr    Spielstraße für die ganze Familie  
 17:30 Uhr
 Siegerehrung Gokartrennen    
 20:00 Uhr    Tanzmusik für jung und alt
     
 Sonntag 15.07.2018  
         
 10-18:00 Uhr    Händler-, Kram- und Trödlermarkt
 
   Präsentation Zunderschwammherstellung und Holzköhlerei
 10-18:00 Uhr    Rennsteigmuseum geöffnet mit verschiedenen Sonderausstellungen  
ab 11:30 Uhr    Mittagessen im Gemeindezentrum
   Thüringer Klöße mit Köhlerbraten
 13-18:00 Uhr    Blasmusik im Park  
 15:00 Uhr    Prämierung der Baumschwämme  

unzugänglich (05.07.2018)

Mittlerweile hat es die Gemeindecrew geschafft, die Brunnengasse einigermaßen begehbar zu machen. So wurde das Gras am Wegesrand gemäht und die Bäume zurückgeschnitten.

An anderer Stelle jedoch hakt es natürlich noch gewaltig. So befindet sich der Weg zwischen der Neuen Straße und dem Kammweg in einem sehr urwaldähnlichen Zustand. Dies kann natürlich daran liegen, dass wir noch nicht darauf hingewiesen haben, bzw. das man dort mit dem Gemeindefahrzeug einfach nicht hinkommt.

Tourismusfreundlichkeit sieht einfach anders aus.

Familiensportfest (29.06.2018)

Schöffenkandidat (27.06.2018)

Ein Neustädter kandidiert als Schöffe für die an 1. Januar 2019 beginnende Amtszeit.

Für das Amt kandiert Edgar Heinrich. Der Gemeinderat unterstützt seine Kandidatur in geheimer Wahl einstimmig. Somit ist er auf der Liste der Schöffenkandidaten.

Ob Heinrich Schöffe wird entscheidet am Ende das Amtsgericht.

Wanderwegewart abberufen (25.06.2018)

Der langjährige Wanderwegewart Martin Brückner wurde in der vergangenen Gemeinderatssitzung abberufen. Etwas unterkühlt bedankte sich der Ortsvorsteher Macheleidt ihm für seine Arbeit.

Auf Nachfrage des Gemeinderates Hettstedt (CDU) nach dem Grund der Abberufung Brückners, drückte sich der Ortsvorsteher um eine Antwort. Es sei rein persönlicher Natur und die Sache damit für ihn erledigt.

Als Wegewart  kümmerte sich Brückner in den vergangenen Jahren um die touristische Infrastruktur. Er stellte Sitzgruppen auf, beschilderte Wanderwege und hielt sie instand. Seine letzten Aktionen waren die Sitzgruppe am Ende der Hüttenstraße und die Skulptur im alten Park am Kreisverkehr.

Parkautomat für Höhenlage nicht geeignet (22.06.2018)

Mit der Aussage, dass der Parkautomat für die Neustädter Höhenlage nicht geeignet sei, machte sich der Ortsvorsteher in der Gemeinderatssitzung etwas lächerlich. Einige anwesende Einwohner und Gemeinderäte schüttelten nur mit dem Kopf.

2,50 Euro betrugen die Einnahmen im Jahr 2017. Ein weiterer Grund für die geringen Einnahmen war der Vandalismus an selbigem (wir berichteten).

Dieser ist dem Ortsvorsteher offensichtlich egal. Auf eine Anzeige gegen Unbekannt wurde seinerseits verzichtet. Da es seiner Meinung keinen Sinn macht, eine solche zu stellen. Das der Ortsvorsteher jedoch mit seiner Verpflichtung in seinem Amt jeden Schaden von der Gemeinde abzuwenden hat, wäre eine Anzeige wegen Untätigkeit im Amt gegen ihn angebracht.

Mit dem Bau des Parkplatzes am Kokshügel bestand der Ortsvorsteher auf die Aufstellung eines Parkautomates. Die Investitionskosten betrugen seinerzeit ca. 5000 Euro.

Parkautomat

Muppet-Show beschließt Steuererhöhungen (19.06.2018)

In der gestrigen Gemeinderatssitzung ging es unter anderem um den Haushalt und den Finanzplan der Gemeinde Neustadt. Während der Finanzplan, der in der Regel Ausblick auf die kommenden 3 Jahre gibt, von der Kommunalaufsicht wegen der bevorstehenden Gemeindereform nicht so hoch bewertet wird, hat der Haushalt der Gemeinde nicht unwesentliche Auswirkungen auf Investitionen.

Demzufolge wurde der Finanzplan erwartungsgemäß durchgewunken. Beim Haushalt gab es, da es sich wie üblich um eine Tischvorlage handelte,  zu einem Meinungsaustausch zwischen dem Ortsvorsteher und der CDU-Fraktion. Von Seiten der Mehrheitsfraktion (IG Neustadt) war wie in den Gemeinderatssitzungen üblich, keine Stellungnahme bzw. keinerlei Meinungsäußerung zu erwarten. Hier gab der Ortsvorsteher den Ton an bzw. die Richtung vor.

Da die Kämmerin mit Zahlen geizte, können wir hier nur die vorgetragenen Eckpunkte aufführen. Vorgesehen sind im Verwaltungshaushalt Ausgaben in Höhe von 1 229 000 Euro. Der Vermögenshaushalt umfasst 93 700 Euro. Hiervon sollen einige Investitionen in Gemeindestraßen und in den Tourismus erfolgen. Eine Verpflichtungsermächtigung aus dem vergangenen Jahr beinhaltet die Anschaffung des Digitalfunkes für die Feuerwehr.

Unterschiedliche Auffassungen gab es bei dem gleichzeitig behandelten Tagesordnungspunktes: Erhöhung der Grundsteuern. Die Gemeinderäte Hettstedt und König plädierten gegen eine weitere Erhöhung dieser Steuern. Der Ortsvorsteher argumentierte dagegen und verlangte eine solche. Seine Begründung lag in der benötigten Bedarfszuweisung in Höhe von 180 500 Euro. Nur mit einer Erhöhung der Grundsteuern sei eine Beantragung möglich. Ohne den Antrag auf Bedarfszuweisungen bräuchte die Gemeinde keinen Haushalt aufstellen. Eine Diskussion zum Haushalt hätte die CDU-Fraktion sich sparen können, da 5 Mitglieder der Mehrheitsfraktion anwesend waren, war sowieso von einem Durchwinken des Haushaltes sicher. 

Anmerkung der Redaktion: Sollte die Bedarfszuweisung seitens des Landes nicht genehmigt bzw. bewilligt werden, müssen die Einwohner trotzdem die Kröte: Erhöhung der Grundsteuer schlucken.

Die Erhöhung der Grundsteuern sieht wie folgt aus:
Grundsteuer A von 295% auf 301%
Grundsteuer B von 402% auf 405%
Gewerbesteuer verbleibt auf 383%.
 

Die Abstimmung für den Haushalt erfolgte mit 5/1/2 Stimmen
Die Abstimmung zum Vermögenshaushalt ebenfalls mit 5/1/2 Stimmen.

Apropos Muppet-Show. Anwesende Einwohner verließen während der Sitzung den Gemeindesaal. Beim Hinausgehen konnten sie sich die Äußerung: "Das ist eine Muppet-Show" nicht verkneifen. Ob sie mit dieser Aussage das peinliche Auftreten des Ortsvorstehers und/oder der VG-Vorsitzenden meinten, konnte nicht mehr ermittelt werden. Jedoch trafen sie mit der Aussage den Zustand des Gemeinderates auf den Punkt.

Gemeinderatssitzung (16.06.2018)

Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 18.06.2018 um 19:00 im Gemeindezentrum statt.

Die Tagesordnung finden sie hier

Ende der Verwaltungsgemeinschaft (14.06.2018)

Mit dem 30.06.2018 endet die gemeinsame Zeit in der Verwaltungsgemeinschaft "Langer Berg". Ab dem 01. Juli 2018 wird Neustadt von der Stadt Ilmenau verwaltet.

Die Stadtverwaltung Ilmenau eröffnet ab dem 02. Juli 2018 ein Bürgerservicebüro im Ortsteil Gehren. Dieses ist für Bürger aller bisherigen Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ansprechpartner.

Ab diesem Zeitpunkt ist die bisherige VG dann nicht mehr unter der derzeitigen Telefonnummer erreichbar.

Das Bürgerbüro befindet sich im Erdgeschoss neben der Bibliothek und ist unter der Telefonnummer 036783/88050 zu erreichen.

Öffnungszeiten:

Donnerstag     13.00 - 18.00 Uhr
Freitag             08.00 - 12.00 Uhr
außerhalb dieser Öffnungszeiten stehen vor Ort Ansprechpartner nach Terminabsprache zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie sich direkt an die Stadtverwaltung Ilmenau unter 03677/6000 wenden.

Die Verwaltung ist bis zum Ende des Jahres vorgesehen. Ab dem kommenden Jahr, sollte der Landtag zustimmen, geht Neustadt in die Landgemeinde Großbreitenbach ein.

Brunnengasse zugewachsen (10.06.2018)

Von Einwohnern wurden wir angesprochen, einmal den Zustand der Brunnengasse zu dokumentieren.

Da der Ortsvorsteher anscheinend als Anlieger der Brunnengasse mit Neustadt abgeschlossen hat und sich seine Kontrolle in der Regel auf eine Fahrt mit dem Auto durch Neustadt begnügt, haben uns besorgte Bürger auf diesen mittlerweile schlecht begehbaren Zustand hingewiesen.

Bei der Brunnengasse handelt es sich um einen Verbindungsweg zwischen Rennsteigstraße und Hüttenstraße. Diese ist mit den Auto nicht befahrbar. Demzufolge kann der Zustand unserem Ortsvorsteher schon mal durch die "Lappen" gehen. Vielleicht bewegen ihn diese Bilder, etwas zu unternehmen. Man muss nicht immer neu bauen, ein Freischneiden würde schon ausreichen.

Auf die unbedingt erforderliche Verbreiterung der Brunnengasse an der Hüttenstraße bestand der Ortsvorsteher im Gemeinderat vor einigen Jahren. Bis auf den Abriss eines Schuppens durch die Feuerwehr tat sich in der Brunnengasse nichts. Nicht einmal der Kaufpreis für das Grundstück wurde dem abgebenden Anlieger erstattet.

Brunnengasse an der Hüttenstraße
Brunnengasse
Brunnengasse
Brunnengasse
Brunnengasse
Brunenngasse
Brunnengasse
Brunnengasse
Brunnengasse
Brunnengasse
Brunnengasse
Brunnengasse
Brunnengasse
Brunnengasse
Brunnengasse

Dank den Ehrenamtlichen (30.05.2018)

In diesem Frühjahr wurde durch den Angelverein "Petri Jünger" Neustadt die Gestaltung des Höllteiches fertig gestellt.

So wurden durch den Angelverein Sitzgruppen aufgestellt und der Rasen gemäht.

Segelflugzeug zu hart gelandet (22.05.2018)

Am Nachmittag des gestrigen Pfingstmontags versuchte ein Segelflugzeit auf Grund ungünstiger Windbedingungen auf der Ebertswiese zu landen. Der 21 Jahre alte Pilot konnte das Flugzeug nach dem Absturz am Montag noch selbstständig verlassen, wie ein Polizeisprecher sagte.

Der Mann verletzte sich am Bauch. Zur Sicherheit flogen Rettungskräfte flogen ihn in ein Krankenhaus. Die Unfallursache war zunächst unklar. Ein Mitarbeiter des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) wurde beauftragt, ein Gutachten zu erstellen.

In den sozialen Medien gab es folgenden Eintrag: "Er ist nicht abgestürzt. Er hat bei einer Außenlandung das Flugzeug im Gelände beschädigt."

Bis in die Abendstunden zog sich die Untersuchung der Absturzursache hin. So wurde für Luftaufnahmen ein Hubschrauber der Polizei angefordert.

Der einzige Fauxpas passierte hingegen der Neustädter Feuerwehr. Keine 400m von der Landestelle entfernt fuhren sie zweimal ein falsches Ziel an, bevor sie dann gleichzeitig mit der Großbreitenbacher Feuerwehr eintrafen. Ein Anwohner bemerkte trocken: "dies ist was für die Kirmes"

in die Baumreihe gesteuert
Polizeihubschrauber macht Luftaufnahmen

Vandalismus (19.05.2018)

Der am Kokshügel befindliche Parkautomat  wird zunehmend Opfer von Vandalismus.

Im Zuge der Baus des Parkplatzes wurde auf Forderung des Ortsvorstehers Macheleidt ein Parkautomat errichtet. Dieser funktioniert seit Monaten nicht mehr, so dass Autofahrer diesen Parkplatz kostenfrei nutzen können. Ursprünglich sollte der Parkautomat der Refinanzierung der Baukosten dienen.

zerstörtes Display
Geldrückgabefach
Steinwurfeinschläge

über eigenen Schatten gesprungen (13.05.2018)

Über seinen Schatten gesprungen ist der Ex-Wegewart Brückner. Mit Nachbarn errichtete er am Mittwoch eine Sitzbank am Ende der Hüttenstraße.

Kurz vorher hat die Gemeinde eine grüne Bank aufgestellt. Diese sollte nur für den Männertag aufgestellt werden. Vorgesehen ist eine Sitzgruppe aus Metall, jedoch ohne Dach. Ob diese nun trotzdem an dieser Stelle aufgestellt wird, werden wir sehen.

Die im vergangenen Jahr auf Grund des Sturmes umgestürzte Sitzgruppe wollte Brückner gemeinsam mit Anliegern in diesem Frühjahr wieder aufstellen. Da es jedoch massive Meinungsverschiedenheiten mit dem Ortsvorsteher gab, warf er den Posten als ehrenamtlicher Wegewart hin. Einziger Neustädter Wegewart ist derzeit Jens Schmidt.

Versorgungsposten par excellence (11.05.2018)

Wie dem künftigen Personalkarussell der Stadt Ilmenau zu entnehmen ist, wird die amtierende VG-Vorsitzende Misch mit einer Stelle bedacht werden. Nach Presseinformationen wird sie Beauftragte für Ortsteilangelegenheiten.

Die mit einer A15 (6700€ brutto, Link) vergütete VG-Vorsitzende wird mindestens für die kommenden 3 Jahre diese Dotierung beibehalten.

Der Neustädter Ortsvorsteher schwieg bisher zu dieser Personalie. Ansonsten permanent gegen den öffentlichen Dienst aufbegehrend kommt von seiner Seite bisher nichts. Er, Macheleidt, der künftig in der neuen Verwaltungsstruktur mit Großbreitenbach automatisch als Ortsteilvorsteher bis zur neuen Wahl fungiert, behält ebenso seine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1350€, trotz der gesunkenen Einwohnerzahl von Neustadt, bei.

Mit der Gästekarte Bus & Bahn fahren (08.05.2018)

Übernachtungsgäste von mehreren Gemeinden und Hotels im UNESCO-Biosphärenreservat Thüringer Wald können mit ihrer Gästekarte und dem darin inkludierten Rennsteig-Ticket Bus fahren und am Wochenende das RennsteigShuttle (Eisenbahn) nutzen. Erhältlich ist das Rennsteig-Ticket zusammen mit der Gästekarte direkt beim Ein-Checken im Hotel bzw. der Unterkunft.

Folgende Gemeinden bzw. Städte geben das Rennsteig-Ticket zusammen mit der Gästekarte aus:

  • Altenfeld
  • Frankenhain
  • Frauenwald
  • Gehlberg
  • Großbreitenbach
  • Ilmenau, OT Manebach
  • Nahetal-Waldau
  • Neustadt am Rennsteig
  • Schleusegrund
  • Schmiedefeld am Rennsteig
  • Stützerbach

Unser Video erklärt (insbesondere den Bürgermeistern und Touristikern der Städte und Gemeinden), wie das Rennsteig-Ticket funktioniert.

Das Rennsteig-Ticket gilt als Fahrschein auf ausgewählten Linien und Linienteilstrecken der Verkehrsunternehmen:

  1. Ilchmann Tours GmbH
  2. IOV Omnibusverkehr GmbH Ilmenau
  3. Transdev GmbH (WerraBus)
  4. MBB Meininger Busbetriebs GmbH
  5. RBA Regionalbus Arnstadt GmbH
  6. Erfurter Bahn GmbH (EB)

Das Rennsteig-Ticket gilt jeweils in beiden Richtungen, sofern die Strecken in beide Richtungen bedient werden.

Ausgeschlossen sind Sonderbusse (z.B. Gutsmuths-Rennsteiglauf, Gipfeltreffen usw.) oder gesonderte touristische Verkehre der Eisenbahnunternehmen auf der Strecke Ilmenau - Bahnhof Rennsteig - Themar.

Die Mitnahme je eines Fahrrades, Kinderwagens, Gepäckstückes, Wintersportgerätes oder Hundes pro Person ist in Verbindung mit einem Rennsteig-Ticket kostenfrei möglich.

Quelle: Bus&Bahn Thüringen

Rundfunkbeitrag: Die Daten kommen von den Meldeämtern (06.05.2018)

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mit Sitz in Köln bekommt im Mai Daten von den Einwohnermeldeämtern. Er gleicht sie anschließend mit seinen eigenen ab. Bei Abweichungen lassen sich Wohnungen identifizieren, für die kein Rundfunkbeitrag gezahlt wird.

Die Einwohnermeldeämter übermitteln regelmäßig Informationen, wenn sich bei volljährigen Einwohnern wichtige Daten geändert haben, etwa bei Umzügen oder Sterbefällen. Übermittelt werden Angaben wie Vor- und Familienname, Familienstand, Geburtsdatum, aktuelle und vorherige Adresse, Datum des Einzugs in die Wohnung oder Sterbedatum. Beim jetzigen Meldedatenabgleich werden die Daten sämtlicher volljährigen, in Deutschland zum Stichtag gemeldeten Personen übermittelt.

Behörden gehen Airbnb-Vermietern an den Kragen (04.05.2018)

Die Steuerbehörden haben bei der Vermietungs-Plattform Airbnb offenbar die Namen aller Vermieter in Deutschland angefordert.

Sie wollen offenbar prüfen, ob alle Mieteinnahmen auch sauber versteuert wurden. Vielen Vermietern dürfte nun Ärger mit dem Fiskus drohen - sie haben womöglich Steuerhinterziehung begangen.

In beliebten Großstadtvierteln wie Berlin-Neukölln, dem Hamburger Schanzenviertel oder München-Haidhausen dürfte die Nachricht großes Unbehagen auslösen: Offenbar verlangen deutsche Steuerbehörden von der Vermietungs-Plattform Airbnb Einsicht in die Liste ihrer deutschen Anbieter. Diese Listen sollten die Finanzämter dann mit den Steuererklärungen der Betroffenen abgleichen um zu sehen, ob die ihre Mieterträge auch sauber versteuert haben. Das meldete das Magazin Wirtschaftswoche am Freitag.

Vermieter, die ihre Einnahmen beim Fiskus verschwiegen haben und dann auffliegen, hätten sich wohl mindestens der leichtfertigen Steuerverkürzung schuldig gemacht, vielleicht sogar der vorsätzlichen Steuerhinterziehung. "Den Maßstab, den die Gericht an die Sorgfalt beim ausfüllen der Steuererklärung anlegen, ist in Deutschland schon sehr hoch", warnt Steuerberater und Anwalt Lüdicke.

Quelle:  SZ.de - Freitag, 4. Mai 2018

Alternative zum Bezahlen (30.04.2018)

Der am Kokshügel geschaffene Parkplatz könnte mangels zahlender Besucher sinnvollere Verwendung finden. Am gestrigen Sonntag nutze ein Rettungshubschrauber diesen für einen Patiententransport.

Fehlt als offizielle Landezone sozusagen nur noch ein Landezeichen für Luftfahrzeuge.

Vor dem Bau des Parkplatzes forderte der Ortsvorsteher die Installation eines Parkautomaten. Mit diesem sollten die Herstellungskosten des Parkplatzes von über 100 000€ refinanziert werden. Die Kosten des Parkautomates beliefen sich seinerzeit auf ca. 5000€.  In den vergangenen Wochen und Monaten fiel jedoch auf, dass die den Parkplatz nutzenden Besucher ohne Ticket darauf parkten. Nach inoffiziellen Angaben soll der Parkautomat defekt sein.

Landeplatz Kokshügel

Auflösung der VG "Langer Berg" beschlossen (25.04.2018)

"Es ist unanständig, zur Beerdigung zu spät zu kommen."

Leander Lutz (CDU), Gemeinderat aus Neustadt zum verspäteten Eintreffen der Mitglieder der VG-Versammlung bei der Auflösungssitzung.

Ende März beschloss die VG-Versammlung die Auflösung der VG "Langer Berg". Die Stadt Gehren und Pennewitz werden ab Juli Ortsteile von Ilmenau. Neustadt und Herschdorf werden ab Juli von Ilmenau verwaltet und bilden voraussichtlich ab 2019 mit Großbreitenbach und der gleichnamigen VG eine Landgemeinde.

langjähriger Wegewart schmeisst hin (20.04.2018)

Seit Mittwoch gibt es in Neustadt einen Wegewart weniger. Martin Brückner legte in dieser Woche sein Amt nieder. Grund hierfür waren unüberbrückbare Ansichten mit dem Neustädter Ortsvorsteher Macheleidt.

Vorangegangen war ein Disput der Beiden bezüglich der Sitzgruppe am Ende der Hüttenstraße. Probleme bei der Demontage der Sitzgruppe vom Teich gaben den Ausschlag. Brückner meinte, der Saisonarbeiter Köhler sei nicht in der Lage, diese ordnungsgemäß zu demontieren und an die Hüttenstraße zu verbringen. Diese sollte als Ersatzteilspender für die während des Sturmes im vergangenen Jahr umgeworfene Sitzgruppe in der Hüttenstraße dienen.

Köhler und der Rest der Gemeindearbeiter sehen dies natürlich anders und unterstellen Brückner Unfähigkeit. Daraufhin wollte Brückner einige Balken für die Reparatur über den Ortsvorsteher ordern, welche dieser nicht genehmigte. Der folgende Disput mündete in der Niederlegung des Ehrenamtes.

Als Wegewart hat Martin Brückner viel für die Neustädter Wanderwege getan. Er hielt Wegweiser instand, errichtete mehrere Sitzgruppen und Sitzbänke. Die Aufgabe als Wegewart übte er in seiner Freizeit aus.

Mit der Niederlegung des Ehrenamtes seitens Brückner hat Neustadt nur noch einen Wegewart. Dies ist Jens Schmidt aus der Rennsteigstraße. Mit der alleinigen Wahrnehmung dieser Aufgabe hat Schmidt künftig viel zu tun. Denn es gibt in Neustadt nicht nur den Rennsteig.

In die Aufgabenbereiche eines Wegwarts fallen die Kontrolle des Zustandes der Verkehrssicherungsmittel, Markierung von Wanderwegen, das eventuelle Freischneiden von Bäumen und Entfernen anderer Hindernisse (Steine). Bei größeren Schäden machen sie Meldung an die für die Wegerhaltung verantwortliche Stelle. Weiterhin gehört die Zusammenarbeit mit Behörden zum Aufgabenbereich.

Radfahrer erfasst Fußgängerin (19.04.2018)

Bei einem Unfall ist am Mittwoch eine 91-jährige Frau schwer verletzt worden. Beim Überqueren der Bahnhofstraße wurde sie von einem Radfahrer erfasst.

Der 21-Jährige Fahrradfahrer gab an, dass er einen kurzen Moment nach unten geschaut und daher die Frau zu spät gesehen habe. Die 91-Jährige kam durch den Aufprall zu Fall und wurde mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht. Der Fahrradfahrer konnte einen Sturz mit seinem Rennrad abfangen und blieb unverletzt.

Baum- und Strauchschnitt (18.04.2018)

Container für die Annahme von Baum- und Strauchschnitt im Frühjahr 2018

Mittwoch 18.04. 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 19.04. 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 20.04   09.00 - 12.00 Uhr
Samstag 21.04.   10.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch 25.04.   09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 26.04.   13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 27.04.   09.00 - 12.00 Uhr
Samstag 28.04.   10.00 - 12.00 Uhr


Angenommen wird maximal 1 m3 / Anlieferer. Es wird ausschließlich Baum- und Strauchschnitt bis 20 cm Durchmesser aus Privathaushalten angenommen. Keine gewerblichen Anlieferer! Ebenso verboten ist das Anliefern von Laub, Rasenschnittgut oder anderen Gartenabfällen, hierfür steht die Kompostieranlage des Ilm-Kreises in Langewiesen (036785 50199) zur Verfügung.
Annahmestelle ist der Bauhof, Hüttenstraße 48.

vorläufiges Wahlergebnis zur Landratswahl (15.04.2018)

Wahlsonntag (15.04.2018)

Heute haben sie von 8:00 bis 18:00 Uhr die Möglichkeit, ihre Stimme für einen Landratskandidaten abzugeben.

Zur Wahl stellen sich:

Petra Enders (52), Linke
Die Parteilose wurde von den Linken nominiert. SPD und B90/Grüne stellen sich hinter sie. Beide Parteien verweisen auf die gute Zusammenarbeit im Kreistag in den vergangenen sechs Jahren.

David Atzrott (36), CDU 
Atzrott ist VG-Vorsitzender im Oberen Geratal. Der parteilose Kandidat wird von der CDu, der FDP und den Freien Wählern unterstützt.

Sebastian Thieler (40), AfD
Thieler ist der Kandidat der Alternative für Deutschland (AfD). Der 40-Jährige kommt aus Elxleben und ist Kommissar beim Landeskriminalamt. In seinem Heimatort sitzt er für den Feuerwehrverein im Gemeinderat.

eigene Sicht der Dinge (08.04.2018)

Für seine eigene Sicht der Dinge ist der Neustädter Ortsvorsteher Macheleidt seit langer Zeit bekannt. Die in der Fraktion Interessengemeinschaft Neustadt sitzenden Gemeinderatsmitglieder sind ebenso "verpflichtet", diese Ansichten, ob gewollt oder ungewollt, anzunehmen. Aus diesem Grunde gibt es bei den Gemeinderatssitzungen von deren Seite nie eine kritische Hinterfragung der Dinge. Bei einer solchen Hinterfragung bestünde die Gefahr der Ausgrenzung. Einzig die vertretene CDU-Fraktion wagt es, Probleme anzusprechen und Gegenvorschläge zu unterbreiten, die jedoch immer auf Grund der Stimmenlage abgelehnt wird.

Mehr…

Ein Fall von eigener Weltansicht war am 07.02. die Einwohnerversammlung. In dieser wurde der CDU-Fraktionsvorsitzende für die erfolgte Schneeabfuhr verantwortlich gemacht. Das diese Wahrheit so nicht ganz stimmt, sahen mindestens 20% der Besucher.

Der in der Einwohnerversammlung anwesende Landtagsabgeordnete Kuschel wollte diesbezüglich in einer Kleiner Anfrage an die Landesregierung (Drucksache 6/5480) diesen Sachverhalt geklärt wissen.

Einleitend schrieb Kuschel:

In Neustadt am Rennsteig ist in der gültigen Straßenreinigungssatzung festgelegt, dass die Bürger seit dem Jahr 2013 die Gehwege nicht räumen müssen. Dafür werden durch den Winterdienst die Straßen auf breiter Fläche freigemacht. Das gilt insbesondere für die durch den Ort führende Landesstraße, auf der die Fußgänger dann laufen dürfen. Schilder am Ortseingang weisen darauf entsprechend hin. Im Rahmen einer Einwohnerversammlung informierte nunmehr der Bürgermeister darüber, dass aufgrund einer Beschwerde, das Straßenbauamt Mittelthüringen als Straßenbaulastträger ihn angewiesen habe, unverzüglich für die Räumung der Gehwege zu sorgen (vergleiche Thüringer Allgemeine Ilmenau und Freies Wort Ilm-Kreis vom 9. Februar 2018).

Punkt 4 der Anfrage lautete:

Mit welcher Begründung hat das Straßenbauamt Mittelthüringen das Vorgehen in Neustadt am Rennsteig untersagt und eine unverzügliche Räumung der Gehwege angewiesen?

Die Landesregierung antwortete daraufhin:

Das Straßenbauamt hat weder das Vorgehen der Gemeinde Neustadt am Rennsteig untersagt noch eine unverzügliche Räumung der Gehwege angewiesen.
Im Zuge der regelmäßigen Streckenkontrollen auf den Landesstraßen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht war dem Straßenbauamt am 19. Dezember 2017 aufgefallen, dass die erforderlichen Durchfahrtsbreiten auf den Landesstraßen L 1137 und L 1143 in Neustadt am Rennsteig nicht mehr gegeben waren.
Der zuständige Gebietsingenieur des Straßenbauamtes wandte sich daraufhin am selben Tag an die Gemeinde Neustadt und die Verwaltungsgemeinschaft Langer Berg, um auf diesen Umstand hinzuweisen. Er führte in diesem Zusammenhang sinngemäß aus, Ursache sei die nicht erfolgte Beseitigung der Schneemassen am Fahrbahnrand, verbunden mit nicht mehr funktionierenden Gehwegen. Der Gebietsingenieur forderte schließlich dazu auf, sofort mit der Beseitigung der Schneemassen am Fahrbahnrand zu beginnen, um der für den Winterdienst in Zuständigkeit der Gemeinde liegenden Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
Die Landesregierung hält dieses Vorgehen des Straßenbauamtes für angebracht.
Der Hinweis und diese Aufforderung waren der kritischen Situation und dem Untätigbleiben der Gemeinde geschuldet. Die Mitteilung des Gebietsingenieurs erweckte auch nicht den Eindruck einer aufsichtlichen Weisung. Im Übrigen ist es durchaus üblich, dass das Land und die anderen Gebietskörperschaften im Zuge der Bewältigung des Winterdienstes miteinander in Kontakt stehen, um sich abzustimmen und gegenseitig über relevante Feststellungen zu informieren. Auch wenn der innerörtliche Winterdienst in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, so hat das Land durchaus ein Interesse, dass ein gefahrloser Verkehr auf Landesstraßen immer gewährleistet bleibt und die Gemeinden ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen, um dies zu gewährleisten. Insofern ist hervorzuheben, dass die Einengung der Fahrbahn nicht auf eine unzureichende Räumung der Fahrbahn vom Schnee zurückzuführen war, sondern darauf, dass die nach Räumung am Fahrbahnrand entstandenen Schneemassen nicht abtransportiert wurden.
Das Landesamt für Bau und Verkehr wurde gebeten, nochmals sicherzustellen, dass im Falle entsprechender Hinweise immer auch die zuständige Kommunalaufsicht informiert wird. Im vorliegenden Fall hatte das zuständige Landratsamt noch am 19. Dezember 2017 in dieser Angelegenheit telefonisch Kontakt mit dem Straßenbauamt aufgenommen. Dabei wurde auch dem Landratsamt erläutert, dass zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ein Abtransport der Schneemassen am Fahrbahnrand erforderlich war.

....

Somit steht nun eindeutig fest, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU nicht für den Abtransport des Schnee verantwortlich gemacht werden kann. Hier ist die Gemeinde auf Grund ihrer Untätigkeit und der obliegenden Verkehrssicherungspflicht zur Räumung des Schnees auf der Landesstraße verpflichtet worden. Eine Ableitung über eine Schneeräumpflicht der Einwohner künftig entbehrt der Wahrheit und beweist erneut die eigenartige Sicht der Dinge des Ortsvorstehers. Die von Populismus geprägte Debatte in der Einwohnerversammlung war eine erneute Selbstdarstellung des Ortsvorstehers. Auch die von seiner Frau in Polemik vorgetragene Rede zeugte erneut davon, dass sich der Ortsvorsteher im Sinne Neustadts von diesem Posten zurückziehen sollte.

Weniger…

Zuzahlungen für Medikamente steigen (30.03.2018)

Ab dem 1. April müssen viele gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland laut dem Deutschen Apothekerverband (DAV) damit rechnen, dass sie künftig höhere Zuzahlungen für rezeptpflichtige Medikamente leisten müssen. Auch bei vielen Medikamenten, für die bislang keine Zuzahlungen nötig waren, müssen Patienten wohl bald fünf bis zehn Euro der Kosten selbst übernehmen.

Nach Angaben des Verbandes betrifft die neue Regelung vor allem starke Schmerzmittel mit den Wirkstoffen Fentanyl, Morphin und Oxycodon, Entzündungshemmer wie Prednisolon und Blutverdünner wie Clopidogrel. Und auch das Mittel Infliximab ist betroffen, das bei Arthritis und Morbus Crohn eingesetzt wird. Die Änderung könnte laut DAV auch zur Folge haben, dass Patienten auf neue Medikamente umsteigen müssen.

Doppelkopfturnier des SV Olympia (28.03.2018)

Beim diesjährigen Doppelkopfturnier des SV Olympia traten 16 Spieler an.

weitere Informationen gibt es hier

Landgemeindevertrag unterzeichnet (20.03.2018)

Am gestrigen Montag unterzeichneten die Vertreter der Mitgliedskommunen der VG Großbreitenbach, Neustadt am Rennsteig, Katzhütte und Herschdorf den Vertrag zur Bildung einer Landgemeinde. Das neue Gebilde soll spätestens zum 1. Januar 2019 wirksam werden. In jedem Fall wollen die Mitgliedskommunen den Antrag auf die Bildung einer Landgemeinde noch in diesem Monat dem Thüringer Innenministerium vorlegen. Dies ist erforderlich, um die Neugliederungsprämie für freiwillige Zusammenschlüsse in Höhe von 200 Euro pro Einwohner zu erhalten. Das Geld soll den einzelnen Orten direkt zugute kommen.

Der Name wird dann Landgemeinde Stadt Großbreitenbach lauten.

Vertreter der einzelnen Mitgliedskommunen werden den Gemeinderat bis zu Neuwahlen bilden. In Verhandlung mit der Kommunalaufsicht des Ilm-Kreises ist das Großbreitenbacher Stadtoberhaupt Hans-Jürgen Beier, was den Termin für die Bürgermeisterwahl anbetrifft. Die planmäßige Wahl wäre im kommenden Herbst. Nach Aussage Beiers wäre es sinnvoll, diesen mit den Neuwahlen des Gemeinderats im nächsten Jahr zu bestimmen.

Ums liebe Geld wird es vor allem aber auch in der neuen Landgemeinde gehen. Beier kündigte schon einmal an, dass nicht jedes Vorhaben in den neuen Ortsteilen sofort umgesetzt werde. Es werden Wünsche zurückgestellt werden müssen. Desweiteren werde man Sparpotentiale ausloten müssen.

Das neue Gebilde könnte dann aktuell 7891 Einwohner umfassen. Ob dies der geforderten Einwohnerzahl im Jahr 2035 entspricht, wird das Land Thüringen zu ermitteln haben. Einer Umkreisung von Katzhütte müsste bei diesem Konstrukt ebenfalls das Land genehmigen.

Beförderungen und Jahresfazit bei der Feuerwehr (18.03.2018)

Auf ihrer Jahreshauptversammlung zog die Neustädter Feuerwehr ein Resümee des vergangenen Jahres.

Das Positivste des vergangenen Jahres war, die Neustädter Kameraden brauchten nicht zur Brandbekämpfung. Trotzdem mussten sie zu 9 Einsätzen ausrücken. Der Grund waren in der Regel technische Hilfeleistungen. Dies waren vor allem Sicherung nach Verkehrsunfällen, Amtshilfe für die Polizei und Rettungsdienste sowie die Beseitigung von Ölspuren.

Eine Schmerzgrenze sah der Ortsbrandmeister Heyer in der zunehmenden Überalterung bei der Feuerwehr. Das Durchschnittsalter liege derzeit bei 42 Jahren. Auf Grund dieses Altersdurchschnittes sei eine Brandbekämpfung ohne Verstärkung von außen ein Tabu und nicht realisierbar. Zwar verfüge die Neustädter Feuerwehr über vier Atemschutzgeräteträger, diese seien aber nicht zu jeder Zeit im Einsatz. Vier sind jedoch die Mindestanzahl bei einer Brandbekämpfung.

Auch bei der Ausrückestärke zeigte sich der Ortsbrandmeister nicht zufrieden. Sie reiche von drei Kameraden bis zur optimalen Besetzung. Geschuldet ist dies der auswärtigen Tätigkeit vieler Kameraden.

Im Rahmen ihrer Versammlung wurden Kameraden geehrt bzw. befördert.

Für ihren zehnjährigen aktiven Dienst wurden Christian Beyer und Steven Otto ausgezeichnet.
Befördert wurden zum
Löschmeister: Jens Czarnetzki
Hauptfeuerwehrmann: Christian Beyer
Oberfeuerwehrmann: Steven Otto

Neuaufgenommen in die Einsatzabteilung wurde Dominic Schmidt

Verabschiedet aus dem aktiven Dienst wurden Frank Leipold und Rolf Nebelung.

Einladung in Kirche (13.03.2018)

Bürgerfragestunde zur Gemeinderatssitzung (08.03.2018)

Zu jeder Gemeinderatssitzung gibt es zu Beginn eine Bürgerfragestunde. In dieser können anwesende Einwohner Fragen an den Ortsvorsteher oder Gemeinderat stellen.

In der letzten Fragestunde war Roswitha Ernst die einzig fragende Einwohnerin. Sie wollte vom Ortsvorsteher wissen, wer verantwortlich für die Beschwerde, um die es bei der Einwohnerversammlung ging, gewesen sei. Weshalb habe Derjenige sich bei der Einwohnerversammlung nicht geoutet und dazu Stellung bezogen.

Der Ortsvorsteher beantwortete die Frage dahingehend, es handelte sich um eine Beschwerde an das Ordnungsamt und das Verkehrsministerium. Zum Verursacher der Beschwerde werde er kein Kommentar abgeben.

Er persönlich halte die Schneeräumung für geistigen Schwachsinn. Auf Grund der Beschwerde wurde ihm erneut klargemacht, dass er sich auf sehr dünnem Eis bewege, sobald etwas passiere. Die finanzielle Lage der Gemeinde sei Schuld gewesen, als im Jahr 2013 nach einer Alternative für den Winterdienst gesucht wurde. Laut Aussage der Ortsvorstehers habe die Gemeinde versucht, das Optimale herauszusuchen.

Die Gemeinde Neustadt ist deutschlandweit die ziemlich einzige Gemeinde, wo ab einer Schneehöhe von 10 cm keine Fußwege mehr geräumt werden müssen. 2013 wurde dies im Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Da die Anlieger und Eigentümer von der Schneeräumpflicht befreit sind, hat automatisch die Gemeinde die Räumpflicht wieder übernommen und haftet im Falle eines Vorkommnisses.

einstimmig (04.03.2018)

Harmonisch wie schon lange nicht mehr verlief die vergangene Gemeinderatssitzung. Da es um keine großen Streitthemen ging, war dies zu erwarten.

Nachdem das CDU-Gemeinderatsmitglied Leander Lutz seine Zustimmung zu den bevorstehenden Beschlüssen signalisierte, wurden diese schnellstens abgearbeitet, bevor er es sich anders überlegt. So wurden folgende Beschlüsse einstimmig gefasst.

  • Beschlussfassung zur Aufhebung des Beschlusses-Nr. 102/17/2017 vom 17. August 2017 zum Zusammenschluss zu einer Landgemeinde 
  • Beschlussfassung über die Auflösung der Gemeinde Neustadt/Rstg. sowie über die gleichzeitige Bildung einer Landgemeinde mit dem Namen "Stadt Großbreitenbach"
  • Beschlussfassung Aufhebung des Beschlusses-Nr. 103/17/2017 vom 17. August 2017 zum Vertrag über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde
  • Beschlussfassung zum Vertrag über den Zusammenschluss zu einer Landgemeinde
  • Beschlussfassung zur Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft "Langer Berg" zum 30.06.2018

Einzig Horst Brettel und Jens Babiuch von der Interessengemeinschaft stellten hierzu noch Fragen.

Jens Babiuch bewegte das Thema Ortseingangsschild. Hier wollte er vom Ortsvorsteher wissen, was künftig am Ortseingang von Neustadt auf der Tafel stehen werde. Diese sei für die Urlauber von Interesse. Nach Aussage der VG-Vorsitzenden Misch werde voraussichtlich dann Neustadt am Rennsteig, Landgemeinde Stadt Großbreitenbach auf dem Schild stehen.

Horst Brettel interessierte die Realisierungsphase im Zuge der Bildung der Landgemeinde. Die einzige Auskunft seitens des Ortsvorstehers lautete: Er werde dann automatisch Ortsteilvorsteher in der neuen Landgemeinde.

Mit den Beschlüssen steht nun der Bildung einer Landgemeinde Stadt Großbreitenbach nichts mehr im Wege. Sollten die Anträge rechtzeitig im zuständigen Ministerium eingereicht werden, kann die neue Struktur ab 01.01.2019 zum tragen kommen. Außerdem könnte der Ortsteil Neustadt dann von einer Kopfprämie in Höhe von 180 000€ profitieren.

Gemeinderatssitzung (28.02.2018)

Am Donnerstag, dem 01.03.2018 findet die nächste Gemeinderatssitzung statt. [Link]

Es wird nicht, wie durch den Ortsvorsteher bei der Einwohnerversammlung angekündigt, über eine neue Straßenreinigungssatzung abgestimmt.

sporadische Öffnungszeiten (26.02.2018)

Die Öffnungszeiten der gemeindlichen Touristinformation kann man in der vergangenen Zeit nur als sporadisch bezeichnen. Des öfteren fand man an der Information wöchentlich geänderte Öffnungszeiten aushängen.

Nicht nur die sporadischen Öffnungszeiten gefallen den Gästen der staatlich anerkannten Erholungsortes nicht. Ebenfalls damit verbunden sind die Öffnungszeiten der Toilette. Da diese Bestandteil der Touristinformation ist, stehen die Besucher vor verschlossener Tür. Alternativen gibt es für die Notdurft in Neustadt nicht.

Da dies ein Hauptkritikpunkt seitens der Urlauber ist, hier noch einmal ein Auszug aus den Zertifizierungskriterien für das rote "I". Es ist der Punkt 14 der Bewertungskriterien.

14. Eine öffentlich zugängliche Toilette ist in der Touristinformation vorhanden oder es wird auf eine Toilette in unmittelbarer Nähe (bis ca. 100 m) hingewiesen.
Die Toiletten – unabhängig davon, ob in der Touristinformation oder in unmittelbarer Nähe – müssen als solche ausgeschildert und – auch ohne Nachfrage in der Touristinformation – auffindbar sein. Eine Personaltoilette in der Touristinformation ist in diesem Fall keine öffentlich zugängliche Toilette. Die Toilette muss explizit für die Gäste zur Verfügung stehen.
Ist in der Touristinformation keine öffentlich zugängliche Toilette vorhanden, muss bereits von außen erkennbar (z.B. Schild oder Wegweiser im Schaufenster) auf eine Toilette in unmittelbarer Umgebung hingewiesen werden, die die Gäste benutzen dürfen. Dabei kann es sich auch um eine von einem Privatanbieter betriebene Toilette (bspw. Konzept „Nette Toilette“) handeln.
Ideal, aber keine Mindestvoraussetzung ist das Vorhandensein bzw. der Hinweis auf eine Toilette für Menschen mit Behinderung.

Wechsel an Spitze (21.02.2018)

Anfang des Monats gab es einen Wechsel an der Spitze eines Neustädter Vereines.

Im Rahmen ihrer Jahreshauptversammlung gab der Vorsitzende des Angelvereins "Petri Jünger", Hans-Jürgen Bauer den Staffelstab an seinen Nachfolger weiter. Nach 25 Jahre an der Spitze des Vereines verzichtete Bauer aus gesundheitlichen Gründen auf erneute Kandidatur.

In Ihrer Jahreshauptversammlung gab Versammlungsleiter Rene Töpfer einen Überblick über die 25-jährige Tätigkeit und bedankte sich im Namen aller Mitglieder für seine geleistete Arbeit. Mit einem Präsentkorb und einen Vereinsbild würdigten die Vereinsmitglieder ihren scheidenden Vorsitzenden.

Für seine geleistete Arbeit würdigte Hans-Jürgen Bauer auch der Landesanglerverband. Der Dachverband überreichte ihm die Silberne Ehrenmedaille des Verbandes.

Als Nachfolger während der Jahreshauptversammlung der Neustädter Petrijünger wurde Hans-Peter Ulrich gewählt. 

gemeinsame Gemeinderatssitzung (14.02.2018)

Eine gemeinsame Gemeinderatssitzung mit den Gemeinderäten der Gemeinden Altenfeld, Böhlen, Friedersdorf, Gillersdorf, Neustadtam Rennsteig und Wildenspring findet

am Donnerstag, dem 15. Februar 2018 findet um 19:00 Uhr
Im Gemeindezentrum "Kammweg",
Rennsteigstraße 46 statt
.

Auf der Tagesordnung stehen Beratung des Gemeindlichen Entwicklungskonzept (GEK) und ggf. Beschlussfassungen hinsichtlich ausgewählter Schwerpunkte und Maßnahmen. Mit den Planern der Thüringer Landgesellschaft wurde folgende Tagesordnung vereinbart.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung
  2. GEK-Bericht aktueller Stand, bisherige Ergebnisse
  3. Diskussion und Ergänzung
  4. Identifikation von Schwerpunkten
  5. Zusammenfassung und Beschlussfassung
  6. Diskussion zur weiteren Verfahrensweise bei der Umsetzung gemeinsamer Maßnahmen
  7. Ausblick und weitere Vorgehensweise
  8. 8. Sonstiges
Quelle: https://www.vera-nentwich.de/blog/dx/widersprueche-buchmarketing.htm

Einwohnerversammlung (08.02.2018)

Über 60 Einwohner und Gäste besuchten die Einwohnerversammlung am 07.02.2018. Das Thema des Abends war die Straßenreinigungssatzung. Im Jahr 2013 wurde diese zum letzten Mal mit den Stimmen der Mehrheitsfraktion geändert, wie der Ortsvorsteher mittteilte. Hauptänderungsgrund war seinerzeit die Einführung der Befreiung der Räumung von Gehwegen ab einer Schneehöhe von 10cm. Ab dieser Höhe brauchten die Anwohner die Fußwege nicht mehr vom Schnee beräumen, damit der Winterdienst die volle Straßenbreite schieben kann. Betroffen von dieser Regelung sind vor allem die Bahnhofstraße und die Rennsteigstraße.

Eingeladen wurden durch den Ortsvorsteher alle vier Landtagsabgeordnete des Ilm-Kreises, Andreas Bühl (CDU), Madeleine Henfling (Grüne), Eleonore Mühlbauer (SPD) und Frank Kuschel (Linke). Aufgrund von Terminen entschuldigten sich Bühl und Mühlbauer. Von Henfling gab es keine Antwort auf die Einladung. Anwesend war Frank Kuschel (Linke), der kommunalpolitischer Sprecher seiner Fraktion ist. In Vertretung von Mühlbauer kam die Landtagsabgeordnete Claudia Scheerschmidt (SPD), Sprecherin für Tourismus und Kommunales und ehemalige Bürgermeisterin der Gemeinde Oberschönau.

In seiner Eröffnungsrede zum Thema machte der Ortsvorsteher Bürger und Gemeinderäte für die Einberufung der Einwohnerversammlung verantwortlich. Es war die Rede von Anzeigen gegen ihn. Mehrfach bezichtigte er einen anwesenden Gemeinderat dieser Tat. Obwohl kein Name genannt wurde, wurde wiederholt der CDU-Fraktionsvorsitzende im Gemeinderat als Schuldiger benannt. Auch in der Power-Point-Präsentation stand dies explizit.

Mehrfach bezog sich der Ortsvorsteher in seinen Ausführungen auf dessen Schuld. Nur aus diesem Grunde müsste die Straßenreinigungssatzung geändert werden und künftig haben dann alle Einwohner ihre Fußwege wieder vom Schnee zu befreien. Unabhängig der Schneehöhe.

Uns vorliegende Informationen zeigen jedoch, dass es bei diesem Sachverhalt, der zum Anlass einer Änderung der Straßenreinigungssatzung genommen werden soll, ein ganz anderer ist. In der Beschwerde ging es um die Beräumung des Fußgängerüberweges. Dieser war zum Zeitpunkt der Anfrage bei den zuständigen Behörden nicht passierbar. Das hier einzig die Gemeinde zuständig ist, wurde durch den Ortsvorsteher geflissentlich unter den Tisch gekehrt.

So schlugen die Emotionen teilweise hoch, als sich mehrere Einwohner über die künftige Schneeräumpflicht äußerten. Den Landtagsabgeordneten Kuschel und Scheerschmidt fiel der Ortsvorsteher wiederholt ins Wort. Auch Einwohner wurden mit der Floskel "Halt" am sprechen gehindert bzw. mehrfach unterbrochen. Der Abgeordneten Scheerschmidt (SPD) sprach der Ortsvorsteher außerdem jedwede Kompetenz bzgl. Neustadt ab, trotz ihrer ehemals 18jährigen Tätigkeit als Ortsvorsteherin von Oberschönau. Sie sei nicht in der Lage, sich über Neustadt ein Urteil zu bilden, da sie aus dem Unterland käme. Nach Aussage Macheleidts ist Neustadt nicht mit anderen Orten zu vergleichen. Diese haben keinerlei Schneeprobleme.

Anschließend wurden durch den Ortsvorsteher alte Plattitüden hervorgegraben. Das Land ließe die Kommunen ausbluten, es gibt zu viele Bedienstete im Vergleich mit anderen Bundesländern.... Immer seien die anderen Schuld. Er versuche lediglich Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Das er mit seinem Auftreten in der Öffentlichkeit Neustadt mehrfach über seine Grenzen hinaus lächerlich und unglaubwürdig gemacht hat, wird seinerseits nicht wahrgenommen. Während dieser immer wieder polemisch vorgetragenen Äußerungen verließen die beiden Zeitungsreporter den Saal. Weiterhin verschwieg er den anwesenden Bürgern, das nicht der CDU-Fraktionsvorsitzende für das Abfahren des Schnee verantwortlich sei. Dies sei allein seine Schuld. Durch das öffentliche Auftreten Macheleidt wurde Erfurt auf Neustadt aufmerksam. Auf die Schreie wurde mit der sofortigen Schneeräumungsverfügung geantwortet. da anderenfalls Neustadt als Sackgasse überörtlich ausgeschildert wird. Trotz des angekündigten Tauwetters wurde der Schnee aus der Ortslage abgefahren. Der Landkreises erklärte sich zur Übernahme der Kosten auf den Landesstraßen bereit. 7 Tage später war der restliche Schnee dann weggetaut.

Die VG-Vorsitzende Misch brachte in ihren Äußerungen die Möglichkeit einer Bürgerbefragung ins Spiel. Hier könnten alle Einwohner Neustadts im Rahmen einer Bürgerabstimmung über die künftige Art der Schneeräumung entscheiden. Auf Anfrage eines Bürgers, ob im Falle einer Landgemeinde für Neustadt eine Sonderregelung geben könnte, bejahte Misch. Ihrer Aussage zufolge könnte es unterschiedliche Straßenreinigungssatzungen in einer Landgemeinde geben.

Nach weiteren Wortmeldungen und einem theatralischen Auftritt der Frau des Ortsvorstehers (siehe Beitrag im gästebuch) beendete der Ortsvorsteher das Thema Straßenreinigungssatzung.

Im Nachgang äußerte sich nochmals ein Bürger. Dieser griff den Gedanken der VG-Vorsitzenden auf und sagte, man solle doch die Bürgerabstimmung durchführen und dann sehen was man machen kann. Hier gab es allgemeinen Beifall für diesen Vorschlag.

Nachtrag vom 09.02.2018: Laut Thüringer Allgemeine. Zitat: "Die VG-Vorsitzende Beate Misch (CDU) sieht auch kein Problem darin, dass die Schulkinder in aller Frühe auf der Landstraße zum Schulbus laufen müssen, sagte sie auf Nachfrage unserer Zeitung. Da gibt es Straßenlaternen und durch den Schnee sei es hell." So sieht man erneut, wie realitätsfern auch die lokalen Politiker heutzutage sind. In Ilmenau wohnend kann man freilich solche Reden schwingen, zumal man sowieso schon mit der Episode VG Langer Berg abgeschlossen hat. Leider hat die VG-Vorsitzende als CDU-Mitglied in der Einwohnerversammlung mehr den Ortsvorsteher in Schutz genommen, als für einen Parteifreund in die Bresche zu springen und diesen zu unterstützen. So ist das eben, wenn einem das eigene Hemd am nächsten ist.

Einwohnerversammlung (06.02.2017)

07.02.2018, 19:00 Uhr, Gemeindezentrum

Blutspende (04.02.2017)

06.02.2018, 16:00 Uhr bis 06.02.2018, 19:30 Uhr, Gemeindezentrum

Trans Thüringia fällt aus (01.02.2018)

Die vom 03.02. bis 10.02. geplante "Trans Thüringia" fällt in diesem Jahr aus. Aufgrund von Schneemangel hat die Kreis-/Gemeindeverwaltung dem Veranstalter die Veranstaltungserlaubnis entzogen.

Somit fällt die Veranstaltung zum wiederholten Male aus. In den vergangenen Jahren wurde ebenfalls aus Schneemangel die Veranstaltung abgesagt.

Neustadt hatte sich in diesem Jahr bereit erklärt, die gesamte Veranstaltung durchzuführen, da Masserberg sich nicht imstande sah, die Kosten zu stemmen. Dem Veranstalter nach wären mindestens 20 Zentimeter Schnee notwendig gewesen, um das Rennen starten zu können. 45 Gespanne hatten sich für die "Trans Thüringia", angemeldet.

In der vergangenen Woche hatte der Gemeindearbeiter in Zusammenarbeit mit dem Forst die vorgesehene Strecke von Sturmschäden beräumt. Zu diesem Zeitpunkt wurde bereits eine Tauperiode vorausgesagt.

wenig Anreiz fürs Auge (26.01.2018)

Mit dieser Überschrift bewertete die Thüringer Allgemeine am 25.01. die Webseite der Gemeinde Neustadt am Rennsteig.

Weiter heißt es, die Internetseite der Gemeinde Neustadt ist optisch keine Augenweide.

Auf Grund der wenigen Informationen die diese Webseite beinhaltet, erscheint diese sehr übersichtlich. Jedoch scheint die Gemeinde keinen guten Provider zu haben, denn die Ladezeiten der Seiten ist ziemlich lang, trotz des geringen Inhaltes.

Am umfangreichsten ist der Menüpunkt Tourismus ausgebaut. Hier sind jedoch viele Verlinkungen eingebunden, was nach Aussage der TA unprofessionell erscheint. Einige Links führen ins Leere. Der Veranstaltungskalender ist überhaupt nicht zu öffnen. Auch der Verweis auf die Abfuhrtermine beziehen sich auf das Jahr 2017, obwohl der Weiterleitung richtig ist. Die Geschichte Neustadts endet bei dieser Webseite im Jahr 2000. Ein Jahr nach dem Amtsbeginn des Ortsvorstehers Macheleidt.

Die Gesamtbewertung der Thüringer Allgemeinen lautet:

Design: 1 Punkt
Übersicht: 3 Punkte
Inhalt: 1 Punkt
Interaktion: 2 Punkte
Darstellung auf mobilen Endgeräten: 2 Punkte
Geschwindigkeit: 3 Punkte
Fazit: Die Seite gehört generalüberholt und neu designt. Immerhin funktioniert sie recht schnell und ist auf Grund von wenig Information und Inhalt recht übersichtlich. Von einer touristischen Rennsteig-Gemeinde erhofft man sich aber mehr.

Als Verantwortlicher des Internetauftrittes der Gemeinde wird der Ortsvorsteher Macheleidt benannt. Die Konzeption, Gestaltung, Umsetzung CMS und Betreuung erfolgt durch eine Neustädter Firma.

Wir haben bereits öfters auf die schlechte Gestaltung der Webseite der Gemeinde hingewiesen. Sie sollte eine positive Außenwirkung für die Gemeinde haben und Gästen Lust auf Neustadt machen. 17 Jahre nach Amtsantritt des Ortsvorstehers gibt es auf diesem Gebiet massiven Stillstand. Zumal es das einzige Standbein der Gemeinde ist, der Tourismus.

Startseite der Gemeindewebseite

angerempelte Laterne und Familienausflug (22.01.2018)

In der vergangenen Woche gab es in Neustadt nicht viel Neues.

Gäste und umliegende Orte wunderten sich über fehlende Schneekommentare seitens des Ortsvorstehers in Presse, Radio und Fernsehen. Es ist offensichtlich noch nicht genügend gefallen. Da es an dieser Front derzeit ruhig ist, sorgt der Gemeindearbeiter für Schlagzeilen.

So wurde beim beräumen des Parkplatzes am Kokshügel eine Straßenlaterne "leicht" tuschiert (siehe Bild). Weiterhin zum Alltag gehört mittlerweile auch das Mitnehmen der Familie beim Spuren der Loipen. Neu ist jedoch, dass das Kind des Gemeindearbeiters am Steuer sitzt. Ob es sich hierbei um eine Einarbeitung zum Führen des Pistenbullys handelt, war in der Kürze der Zeit nicht zu recherchieren.

Seit Jahren hat der Gemeindearbeiter alle Freiheiten. So werden wöchentlich 3mal private Versorgungsfahrten unternommen. Montag, Mittwoch und Freitag, um 8:30 Uhr, kann man fast die Uhr danach stellen. Bei diesem Geschäftsgebaren  haben unbeteiligte Beobachtern der Eindruck, dass der Gemeindearbeiter etwas gegen den Ortsvorsteher in der Hand haben muss, um sich diese Freiheiten leisten zu können.

angefahrene Laterne durch den Pistenbully im Winter 2017/18

Informationen des Landratsamtes (18.01.2018)

Aufhebung Schulpflicht und Straßensperrung K56

Aufhebung der Schulpflicht für den 19.01.2018

Aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse durch das Orkantief "Friederike" hebt der Landkreis die Schulpflicht für alle Schüler, die Staatliche Schulen in Trägerschaft des Ilm-Kreises besuchen, für Freitag den 19. Januar 2018 auf.

Das bedeutet: die Entscheidung, ob Kinder die Schulen am 19. Januar 2018 besuchen, liegt bei den Eltern.

Die Schulen bleiben geöffnet und eine Betreuung der Kinder ist gesichert.

V. i. S. d. P. Christina Büller, Büro Landrätin

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Vollsperrung der K56 Ilmenau - Dreiherrenstein aufgrund des Sturmes

Aufgrund der Warnung des Deutschen Wetterdienstes vor orkanartigen Böen, auch im Ilm-Kreis, wird die Kreisstraße 56 ab dem Ortsausgang Ilmenau bis zur Kreuzung Dreiherrenstein ab heute, 18.01.2018, 13:30 Uhr, bis voraussichtlich Morgen, den 19.01.2018, 09:00 Uhr voll gesperrt.

Christina Büller

Persönliche Referentin & Pressesprecherin der Landrätin
Landratsamt Ilm-Kreis

Weihnachtsbaumentsorgung (11.01.2018)

Mitteilung des AIK zur Weihnachtsbaumentsorgung

Die Weihnachtsbaumentsorgung erfolgt zum Jahresbeginn 2018 erstmalig im Rahmen der Entsorgung des Bioabfalls in der 1. bis 4. Kalenderwoche und nicht wie bisher zur Restabfallentsorgung.
Es ist darauf zu achten, dass die Bäume komplett abgeschmückt neben den Biotonnen zur Entsorgung bereitgestellt werden. Die Bäume dürfen eine Größe von 1,50 m nicht überschreiten. Größere Bäume sind vorher zu zerteilen, um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten.

Entsorgungskalender 2018 (02.01.2018)

Liebe Leserinnen und Leser, auch in diesem Jahr bieten wir ihnen einen einfach zu lesenden Entsorgungskalender des AIK für 2018.

[Entsorgungskalender2018]